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Umfeldsondierung zum Schutz der Mediation

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Es geht darum, Einflüsse von außen zu identifizieren, die auf die Mediation Einfluss nehmen, um die Mediation zu schützen. Bitte beachten Sie auch:

Werkzeugsystematik Systemik Umfeldsondierung Parallelprozesse Mediationsgeister Fristen Helfersystem

Die Parteien sind nicht alleine auf der Welt. Sie sind vielmehr in andere soziale Systeme eingebunden, die ihr Verhalten und ihre Entscheidungen beeinträchtigen können. Auch die Mediation kann ohne weiteres beeinträchtigt werden, wenn unerkannte parallele Vorgänge auf das Verfahren und die zu klärenden Fragen oder das Konfliktverhalten Einfluss nehmen. Es macht also Sinn, eine Umfeldsondierung vorzunehmen.

Worauf zu achten ist

Wenn Sie die Mediation als einen Metaprozess verstehen, der den Parteien hilft, den Weg durch die Konfliktbeilegung zu reflektieren, dann genügt es nicht, lediglich das Streitsystem selbst im Blick zu haben. Die Ausführungen zur Systemik haben bereits gezeigt, dass es mehrere Systeme gibt, die nicht nur den Verlauf, sondern auch das Ergebnis der Mediation beeinträchtigen können. Um dies zu verhindern, richtet der Mediator sein Augenmerk auf folgende mögliche Einflüsse:

  1. gibt es parallel verlaufende Prozesse die Einfluss auf die Entscheidung oder das Konfliktverhalten nehmen
  2. gibt es Personen im Hintergrund (wie z.B. Geistberater, neue Lebenspartner), die Einfluss auf die Entscheidung der Partei nehmen
  3. sind Fristen zu beachten

Durchführung der Sondierung

Der einfachste Weg besteht darin, dass der Mediator in der 1.Phase die Parteien einfach danach fragt, ob es Vorgänge und Gefahren gibt, die auf den Verlauf und das Ergebnis der Mediation Einfluss nehmen könnten. Er kann sich also konkret danach erkundigen, ob gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren anhängig oder geplant ist, ob irgendwelche Fristen laufen, die zu beachten sind oder ob Personen im Hintergrund Einfluss auf die Meinungsbildung der Parteien nehmen. Meistens ergibt sich die Information aus den Parteierklärungen, ohne dass danach explizit gefragt werden muss. Die Parteien erzählen oft von selbst, ob sie beispielsweise noch in einer Therapie sind oder andere Prozesse laufen oder wenn die gegnerische Partei unter fremdem Einfluss steht. Nicht immer ist Ihnen bewusst, was alles den Verlauf der Mediation Einfluss nimmt oder deren Ergebnis beeinträchtigen könnte.

Beispiel 15681 - Es geht um die Aufteilung eines Miteigentums worüber schon ein Teilungsversteigerungsverfahren anhängig ist. Die Miteigentümer sind ein Trennung befindliches Paar. Bei dem ersten Termin in der Mediation stellt sich heraus, dass die Beziehung zu retten ist. Über das Teilungsversteigerungsverfahren wird gesprochen. Hier kommen die Parteien jedoch zu dem Ergebnis, dass die Mediation vorrangig ist und das Gerichtsverfahren gegebenenfalls zum Ruhen gebracht werden kann, falls die Mediation nicht vorher zu einem Ergebnis kommt. Es wird ein Fortsetzungstermin vereinbart. Bevor der Termin zu Stande kommt er halt die gegnerische Seite eine Darlehenskündigung. Sie sieht darin einen Angriff und bricht die Mediation ab.


Der Mediator sollte in jedem Fall sehr aufmerksam darauf achten, ob und gegebenenfalls und welche Beeinträchtigungen auf die Mediation einwirken können. Wenn die Beeinträchtigungen bekannt sind, finden sich Wege, sie entweder in die Mediation einzubeziehen oder herauszuhalten. Wenn es zu einem Zwischenfall gekommen, ist er gegebenenfalls Kontakt mit den Parteien aufnehmen, um die Konsequenzen zu klären. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Parteien bereits im Vorfeld zu informieren, dass es Ereignisse oder Einflüsse gibt, die die Mediation aus der Sicht der Parteien in Frage stellen könnten.

Beispiel 15682 - Die Parteien verhandeln in der Mediation über eine Kündigung. Die Mediation erfordert mehrere Termine. Während der Mediation erhebt der Anwalt des Arbeitnehmers überraschend eine Kündigungsschutzklage. Die Klageerhebung sollte nur zur Fristwahrung dienen. Sie wurde jedoch nicht kommuniziert, so dass der Arbeitgeber sie als einen Angriff interpretiert, der ihn zur Kündigung der Mediation veranlasst.


Er kann auch eine Klausel in die Mediationsdurchführungsvereinbarung einbauen, Die Parteien verpflichtet, den Mediator über solche Ereignisse zu informieren.1 Wenn die Parteien eine Lösung gefunden haben, kann damit die hat und der 5.Phase aktiv abprüfen, ob und wann es zu Irritationen kommen kann. Das ist besonders bei Beziehungskonflikten der Fall, wo es zu Rückfällen kommen kann oder wenn das Ergebnis anderen Person gegenüber auch zu vertreten ist. In den Fällen stellt der Mediator einfach verschiedene Szenarien dar und fragt die Parteien, wie sie damit umgehen.

Beispiel 15684 - Um die Abschlussvereinbarung zu sichern fragt der Mediator, die Medianden: "Was tun Sie, wenn sich niemand an die Vereinbarung hält?" / "Was tun Sie, wenn Sie in alte Verhaltensmuster zurückfallen?" / "Was tun Sie, wenn Ihnen ein Anwalt sagt, dass ein besseres Ergebnis möglich gewesen wäre?" / "Was tun Sie, wenn Ihre Mutter, Ihr Vater, Ihr neuer Freund oder Ihre neue Freundin nicht einverstanden sind?"

Bedeutung für die Mediation

Wie üblich geht es darum, die Bedeutung des parallelen Prozesses oder des störenden Ereignisses abzustimmen und Fehli nterpretationen zu verhindern. Auch ist es wichtig, den Parteien die Möglichkeiten der Mediation vorzustellen, die oft falsch eingeschätzt wird. Es kommt also entscheidend darauf an, dass ich der Mediator eine Gelegenheit verschafft, mit den Parteien, über derartige Irritationen im Vorfeld oder nach dem sie eingetroffen sind, zu sprechen.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-06-05 10:38 / Version 13.

Geprüft:

1 Siehe die Muster-MDV unter Verhalten


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 12:47:02 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten