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Relationstechnik

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Es geht um den Umgang mit Fakten und Informationen und um die Ermittlung streitigen Vorbringens. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch:

Recht Beweiserhebung Relationstechnik Wahrheit Informationsverarbeitung

Solange keine Amtsermittlungspflicht besteht muss und darf in einem juristischen Verfahren nur dann Beweis erhoben werden, wenn es sich um eine streitige Tatsache handelt. Der Begriff Tatsache meint diejenigen Fakten, die das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals betrifft. Juristen wenden die sogenannte Relationstechnik an, um präzise herauszufinden was bestritten ist und was nicht. Wenn eine Tatsachenbehauptung bestritten ist, wird geprüft, ob dafür ein Beweisantrag vorliegt oder nicht.

Vorgehensweise

In der Ausbildung lernt der Jurist, dass er das Vorbringen der Parteien synallagmatisch gegenüberstellt. So kann das gegenseitige Vorbringen präzise sichtbar gemacht werden. Sinnbildlich und praktisch wird ein Papier in der Mitte und linksseitig gefaltet. Auf die linke Seite was das Kläger Vorbringen Schritt für Schritt, soweit es Tatsachen betrifft eingetragen. Auf der rechten Seite wird das Gegenvorbringen eingetragen. Stimmt es nicht überein, wird die widersprüchliche Tatsachenbehauptung markiert, sodass der Jurist auf einen Blick erkennt was streitig ist und was nicht. Sofern Beweisanträge vorliegen werden sie unter den Tatsachenvortrag aufgeführt. So wird auch auf einen Blick erkennbar ob und welche Beweisanträge vorliegen und zu befolgen sind.

Streitanalyse

Man könnte die Relationstechnik als eine Methode der Streitanalyse bezeichnen. Der Streit ist jetzt allerdings nur im juristischen Verständnis gemeint. Er beschränkt sich auf die bestrittenen Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift. Wird über eine Behauptung gestritten, die keinem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal entspricht, ist sie juristisch irrelevant. Somit entfernt sich die juristische Streitanalyse von dem Konflikt und der dafür erforderlichen Konfliktanalyse. Bei der Streitanalyse geht es lediglich um die Ermittlung der beweisbedürftigen Tatsachen.

Bedeutung für die Mediation

Die Beweiserhebungen einer Mediation ist möglich. Sie erfolgt jedoch sinnvollerweise zu einem anderen Zeitpunkt des Verfahrens. In der Mediation geht es nicht darum eine Position zu begründen und nachzuweisen. Demzufolge kommt eine Beweiserhebung nur in Betracht wenn die bestrittene oder unklare Tatsache (noch) für die Lösungsfindung relevant ist. Das ist erst in der 4.Phase bekannt, wenn sich der Lösungskanal herausgestellt hat. Viele Tatsachen werden jetzt nicht mehr relevant sein für die Lösung und bedürfen somit keines Nachweises. Wenn in dieser Phase des Verfahrens noch Tatsachen zu evaluieren sind, die für die Lösung relevant sind, spricht der Mediator mit den Parteien ab wie die Ermittlung am einfachsten durchzuführen ist.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-02-21 06:18 / Version 3.

Alias: Streitanalyse
Siehe auch: Konfliktanalyse
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 14:29:17 CET.

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