Lade...
 

Die Mediations-Codices

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Vorschriften der Abteilung Werkzeuge.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Standards zur Mediation und Mediationsausbildung. Bitte beachten Sie auch:

Vorschriftenverzeichnis Gesetze Standards Kunstregeln Rechtsprechung Gesetzeskommentare Watchlist Recherche

Standards können die Vorschriften über die Mediation erweitern. Sie können höherrangiges Recht nicht ersetzen. Die Ausbildungsverordnung befasst sich beispielsweise mit der Qualität der Ausbildung, weniger mit der Frage, woran die Qualität der Mediation selbst zu messen ist.1 Sie lässt also Fragen und Regelungsinhalte offen. Sie regelt lediglich einen Mindeststandard für die Ausbildung, der den Verbänden Raum gibt, die Qualitätsstandards weiter zu entwickeln. Die Standards spielen also eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Mediation. Standards gab es schon lange, bevor die Ausbildungsverordnung in Kraft trat. Der bekannteste und vielleicht auch älteste, anerkannte Standard in der Mediation ist der sogenannte Code of Conduct.

Code of Conduct

Der Code of Conduct on Mediation wurde am 2. Juli 2004 auf einer Konferenz der Europäischen Kommission zur Mediation verabschiedet. Er legt Regelungen über die Kompetenz und die Ernennung von Mediatoren, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit, die Mediationsvereinbarung, das Verfahren, und die Vergütung und zur Vertraulichkeit fest. Das besondere ist seine Unverbindlichkeit. Mediatoren wurden aufgefordert, sich dem Code of Conduct im Wege der Selbstverpflichtung zu unterwerfen. Eine Vorgehensweise, die an die Selbstverantwortung der Mediatoren appelliert, weshalb er eigentlich gut zum Wesen der Mediation passt.

Code of Conduct for Mediators 

Standards

Natürlich ist der Code of Conduct on Mediators recht unspezifisch und kaum geeignet, die eigenen Entfaltungen der einzelnen Verbände abzubilden. Trotzdem ist der Code of Conduct ein grundlegendes Werk, an dem sich viele andere Standards angelehnt haben.

 Merke:
Leitsatz 5045 - Standards versuchen die Anwendung der Mediation zu konkretisieren. Sie tragen zu einer erhöhten Rechtssicherheit bei und geben Orientierung für das Verhalten in der Mediation oder im Bezug auf die Mediation.

Sowohl die Verbände wie auch die Mediatoren legen großen Wert darauf, dass die Mediation nach vereinheitlichten Standards durchgeführt wird. Das geschieht nicht ohne Grund. Viele Anbieter von Mediationen nutzen das aktuelle öffentliche Interesse und bezeichnen auch Verfahren und Vorgehensweisen als Mediation, die bei genauem Hinsehen keine sind. Standards sollen den Regeln der Mediation einen Leitliniencharakter geben, der sie als die maßgeblichen Regeln der Kunst festschreiben lässt.

 Aktionshinweis:
Sie sind eingeladen, die Liste der Standards zu ergänzen. Das geschieht am einfachsten, indem Sie Ihre Standards unten im Reiter "neuen Standard erfassen" einen Eintrag vornehmen. Bitte beachten Sie, dass der Eintrag mit dem Institutionentracker übereinstimmt, und dass Sie auch dort gelistet werden. Eine Übersicht über alle Aktionsmöglichkeiten und eine Anleitung, wie Sie Eingaben vornehmen können, finden Sie im Beitrag Aktion.

Verbindlichkeit

Standards sind nicht aus sich selbst heraus verbindlich. Es handelt sich um Richtlinien, die auf unterschiedlichste Weise zustandekommen. Dabei kann es sich um Satzungen handeln, Vereinbarungen oder Verbandsbeschlüsse. Ihr hervorstechendes Merkmal ist, dass sie nicht verordnet werden können. Damit sie den Mediator verpflichten, muss er sich den Standards unterwerfen oder etwa über eine Verbandsmitgliedschaft in die Verwendungspflicht genommen werden. Gegenüber dem Auftraggeber müssen sie Bestandteil des Mediationsvertrages werden.2 . Gegebenenfalls genügt für die Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Konsumenten das Bekenntnis des Mediators, dass er sich Standards verpflichtet fühlt. Im Rang stehen die Standards unterhalb des Gesetzes, der Rechtsverordnung und des Mediationsvertrages bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Weder die Standards, noch der Vertrag dürfen im Widerspruch zu höherrangigem Recht, also beispielsweise dem Mediationsgesetz, stehen.

Übersicht

 Aktionshinweis:

Das Verzeichnis der einschlägigen Vorschriften wird ständig erweitert. Sie können helfen. Sollten Sie eine Vorschrift vermissen, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.

Verbände

Zum Vergleich und zur Prüfung der Vollständigkeit sehen Sie hier die Liste der bei Wiki to Yes erfassten Verbände, für die eine Richtlinienkompetenz eingetragen wurde. Die Richtlinienkompetenz wird angenommen, wenn Standards zur Mediation (in welcher Rechtsform auch immer) vorgelegt wurden.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-05-24 06:45 / Version 87.

Aliase: Standard, Richtlinie, Richtlinien
Siehe auch: Vernetzung, Vorschriften-Gesamtverzeichnis
Geprüft:

1 Siehe dazu Ausbildung


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 12:17:15 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten