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Rechtsgrundlagen

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite im Abschnitt Recht des Mediationshandbuchs.
Es geht um die grundlegende Frage, wie sich das Verfahrensrecht der Mediation gestaltet und herleiten lässt. Bitte beachten Sie auch folgende Beiträge:

Verfahrensrecht Recht Vertragsrecht Rechtsgrundlagen Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung

Wie der Name sagt, sind die Rechtsgrundlagen die rechtlichen Grundlagen auf denen die Mediation beruht. Bei ihrer Festlegung gerät als erstes natürlichdas Mediationsgesetz in den Fokus der Betrachtung. Das Mediationsgesetz regelt allerdings nur den Fall, dass die Mediation als ein Verfahren nach §1 Mediationsgesetz durchzuführen ist (vereinbart wird). Es ist nicht anwendbar, wenn die Mediation nur methodisch angewendet wird oder als Kompetenz innerhalb einer Verhandlung.

Mediationsradius (Anwendungsbandbreite der Mediation)

Die Unterscheidung nach dem Mediationsradius erlaubt es in Verbindung mit der Containertheorie, die Mediation in verschiedenen Verfahren unterzubringen. Dabei wird der Vorgang (das Verfahren) als der rechtliche Container angesehen, an dem sich die Mediation, sei es als Verfahren, als Methode oder Kompetenz, auszurichten hat.

Rechtsgrundlage für das Verfahren

Wenn die Mediation als ein Verfahren durchgeführt werden soll (der Container wird also durch die Mediation selbst gebildet), dann ist das Mediationsgesetz einschlägig.

 Merke:
Leitsatz 14901 - Eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes (auch als Mediationsverfahren bezeichnet) liegt vor, wenn die Verfahrensvereinbarung den Definitionsmerkmalen des §1 Mediationsgesetz entspricht.

Das Mediationsgesetz wirkt für den Mediationsvertrag wie ein Rahmengesetz, an dem sich der Vertrag zu orientieren hat. In manchen Berufsgruppen gibt es Sondervorschriften, die sich auf die Gestaltung des Vertrages dessen Abschluss auswirken1 .

Zur Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes

Rechtsgrundlage für die Methode

Wird die Mediation als Methode innerhalb eines anderen Verfahrens durchgeführt, bilden die rechtlichen Bestimmungen des anderen Verfahrens die Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Handelns. Wird die Mediation beispielsweise methodisch im Rahmen einer Beratung angewendet, muss sie vollinhaltlich dem Beratungsverhältnis entsprechen. Innerhalb dieses Rahmens orientiert sich die Methodik an den Kunstregeln der Mediation.

Kunstregeln (alles richtig gemacht?)

Rechtsgrundlage für die Abschlussvereinbarung

Die Abschlussvereinbarung unterliegt einem eigenen rechtlichen Schicksal. Es handelt sich um einen Vertrag, den die Parteien miteinander schließen. Seine Grundlage ergibt sich also aus dem Vertragsrecht, wobei - je nach Gegenstand und Inhalt - auch besondere Formvorschriften zu beachten sind.

Abschlussvereinbarung

Bedeutung für die Mediation

Das Verhältnis von Mediation und Recht ist nicht ganz unbelastet. Auch wenn die Mediation ein freies, privatrechtliches Verfahren darstellen soll, basiert es auf unserem Recht und kann auch rechtlich bewertet werden. Die Rechtsgrundlage besagt, welches recht zur Anwendung kommt. Diese Frage betrifft auch den Mediator, wenn er Fehler macht und sich die Frage stellt, wer dafür aufkommen muss. Die Rechtsgrundlage erschließt die rechtlöich relevanten Pflichten, aus denen sich die Haftung ergibt.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-05-19 10:08 / Version 14.

Alias: Rechtsgrundlage
Siehe auch: Recht, Richtlinien, Kunstregeln
Prüfvermerk: -

1 Siehe zB §126 Abs. 2 GNotKG, der für Notarmediationen eine Schriftform vorsieht.


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag November 14, 2024 02:30:26 CET.

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