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Realitätscheck, Realitätskontrolle und Realitätstest

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Es geht um den Umgang mit Fakten in der Mediation und wie sie zu evaluieren sind. Bitte beachten Sie auch:

Das ist ein Werkzeug Werkzeugsystematik Realitätscheck Fakten, Meinungen, Emotionen Beweiserhebung Wikisuche 

Dass die Wirklichkeit nach den Lehren des radikalen Konstruktivismus nur eine Vorstellung der Realität ist, belegt die Notwendigkeit, die Wirklichkeitsvorstellung der Parteien grundsätzlich zu hinterfragen, um deren Sicht von der Wirklichkeit zu verstehen. Hierbei helfen die Techniken des Loopens und der Mäeutik. Der Realitätscheck, hinterfragt nicht nur. Er will die Diskrepanz der Vorstellungen zur Realität herausarbeiten.

Begrifflichkeit

Die Begriffe Realitätscheck, Realitätskontrolle und Realitätstest werden oft synonym verwendet. Es handelt sich um Übersetzungen des englichen Begriffs reality check. Der Realitätscheck ist eine Technik, die auch in der Mediation verwendet wird.

Anlass

Das Wort Realitätscheck bedeutet genau das, was es sagt. Es geht um eine Überprüfung mit der Faktenwirklichkeit. Verwendet wird der Realitätscheck hauptsächlich bei luziden Träumen, um klarzumachen, ob das Gesehene Traum oder Wirklichkeit ist. Verwendet wurde der Begriff aber auch bei der Faktenüberprüfung von politischen Ankündigungen und Meinungen. Der Realitätscheck kann auch bei Vorurteilen oder fehlerhaften Selbst- und Fremdeinschätzungen gute Dienste leisten. Auch in der Mediation kann es einen Anlass geben, die Vorstellungen, die die Parteien von der Realität haben, zu hinterfragen. Manchmal überschätzen sie nämlich ihre Möglichkeiten. Nicht nur ihre mitunter irrationalen Vorstellungen, sondern auch die daraus resultierenden Forderungen (Positionen) können erheblich von der Realität abweichen. Sie sind dann schon aus diesem Grund nicht erfüllbar und kaum ein geeigneter Verhandlungsgegenstand.

Vorgehensweise

Bei dem Realitätscheck geht es immer nur um eine einzige Frage:

Bin ich wirklich zu 100% sicher (kann ich mir sicher sein), dass das was ich denke, tatsächlich so ist?


Der Mediator hilft den Gedanken auf die Sprünge. In einem ersten Schritt leitet er den Realitätscheck mit der im Rahmen der Dimensionierung vorzunehmenden Unterscheidung von Fakten, Meinungen und Emotionen. Die Differenzierung wird in dem Loop zurückgemeldet. Eine weitergehende Realitätskontrolle wird erforderlich, wenn die von den Parteien erarbeitete Lösung und die damit einhergehende Planung daraufhin zu überprüfen ist. Dann wird hinterfragt, ob die vorgestellte Realität überhaupt der Sachlage (also den Fakten) entspricht und ob sie (gegebenenfalls in der Zukunft) realisierbar ist. Wermke erstreckt die Kontrolle auch auf die Hinterfragung der jeweiligen Rechtspositionen.1 Er erwartet von dem Mediator, dass er gegebenenfalls auf fehlerhafte Rechtsvorstellungen hinweist.

Der Mediator muss stets die Grenze zur Beratung und zur Rechtsanwendung beachten. Er kann sein Fachwissen jedoch einbringen, um Korrekturen zu ermöglichen. Er ist nicht verpflichtet, die Realität selbst zu erforschen. Es ist jedoch seine Aufgabe, zumindest eine Schlüssigkeitsprüfung durchzuführen, woraus sich eine Hinweispflicht ableiten lässt. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Parteien zu veranlassen, sich über die Sachlage und die Realisierung der Lösung zu vergewissern. Seine Pflicht lässt sich aus §2 Mediationsgesetz herleiten. Hierbei verwendet er entweder die Mäeutik oder das zirkuläre Fragen.

Bedeutung für die Mediation

Die Grenzziehung zwischen einer eigenen Faktenerhebung oder deren rechtlicher Überprüfung sind eindeutig. Beides ist eine Aufgabe der Parteien. Der Mediator hat aber Hinweis- und Warnpflichten.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-05-14 17:50 / Version 24.

Alias: Faktenwirklichkeit, Realitätskontrolle, Realitätstest, reality check, Realitätsprüfung
Siehe auch: Loopen
Hinweis: Auf dieser Seite werden Aufgaben beschrieben, die im Beitrag Aufgabenverzeichnis erfasst und gelistet sind.
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Bearbeitungsstand: 2023-05-14 17:50 / Version 24.

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1 siehe Wermke (Praxishandbuch) - 2021-07-17


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 01:20:25 CET.

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