Die OS-Plattform
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Es geht um die Einführung der OS-Plattform. Bitte bachten Sie auch:
Institutionalisierung OS-Plattform Verbraucherschlichtung Vergleichsbehörden Gütestellen Mediationsstreit
Abstract: Es wurde schon auf verschiedenen Beiträgen über Rechtsbehelfe und Beschwerden gesprochen. Die OS-Plattform kommt in den Mittelpunkt, weil sie von Unternehmern, wozu in diesem Verständnis gegebenenfalls auch Mediatoren gehören, eingebunden werden muss. Für Mediatoren ist die Plattform in mehrfacher Hinsicht interessant.
Ist das gut oder schlecht?
Buchinhalt Themenportale VerbraucherschlichtungEinführung und Inhalt: Gestützt auf die sogenannte ODR Verordnung hat die EU Die OS-Plattform als ein Portal zur Online-Streitschlichtung (“OS-Plattform”) in Betrieb genommen. Das VSBG hat ihre Verwendung erweitert.
Was ist die OS-Plattform?
OS ist ein Akronym für Online-Streitbeilegung. Laut dem Bericht der EU-Kommission handelt es sich um ein benutzerfreundliches Instrument, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher Beschwerden im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen an Unternehmer übermitteln können. Sie beinhaltet ein mehrsprachiges Verzeichnis der 468 qualitätszertifizierten Stellen für alternative Streitbeilegung (AS-Stellen) aus der gesamten
Union sowie aus Liechtenstein und Norwegen. Des Weiteren liefert sie Informationen über mögliche andere Rechtsbehelfe für Verbraucherinnen und Verbraucher.1
Die Plattform ist auf ec.europa.eu/consumers/odr einzusehen.
Zweck der Plattform
Die ODR-Verordnung trat am 9. Januar 2016 in Kraft und zielt darauf ab, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern zu ermöglichen. Die Plattform soll für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Bezug auf Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge genutzt werden.
Verpflichtung zur Verwendung
Unternehmer sind nach Art. 14 dieser VO verpflichtet auf ihren Webseiten einen Link zur Plattform einzustellen. Die Verpflichtiung betrifft die Information über die OS-Plattform, nicht die Teilnahme an einer Schlichtung. Art 14 führt aus:
Die Informationspflicht trifft alle Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Händler, die nicht mit Verbrauchern in Geschäftsbeziehung kommen (sog. reine B2B-Händler) sind von dieser Regelung nicht betroffen. Offline-Händler sind jedoch seit 2017 aufgrund weitergehender Vorschriften durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz angesprochen. Die Informationspflichten nach § 36 VSBG und die Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit gem. § 37 VSBG bestehen nebeneinander.2
Danach bestehen folgende Informationspflichten:
- Informationspflichten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG: Unternehmen haben Verbraucherinnen und Verbraucher darüber in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Informationspflichten nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 VSBG: Ist das Unternehmen jedoch zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder hat es sich hierzu verpflichtet, muss es auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine solche Verpflichtung kann sich aufgrund eines Gesetzes, aus der Satzung des Trägervereins der Verbraucherschlichtungsstelle, dem das Unternehmen als Mitglied angehört, oder aus einer vertraglichen Schlichtungsabrede mit der Verbraucherin oder dem Verbraucher ergeben.
Nach §36 Abs. 3 VSBG sind von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 Unternehmer ausgenommen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
Verwendungserfahrung
Immerhin konnte die Plattform nach dem statistischen Bericht der EU Kommission für das Jahr 2020 3,3 Millionen Besuche verzeichnen.3 Das sei eine Steigerung gegenüber 2019 um 500.000 Besucher. Allerdings haben in diesem Jahr nur 17 461 Besucher offiziell Beschwerde eingereicht. 30 319 Besucher wünschten eine direkte Kontaktaufnahme über das Mitte 2019 eingeführte neue Modul, das die Möglichkeit bietet, dem Unternehmer vor offizieller Einreichung einer Beschwerde einen Entwurf der Beschwerde zu übermitteln, um Streitigkeiten direkt beizulegen. 50 % der Beschwerden auf der OS-Plattform sind grenzübergreifender Natur. 89 % der auf der Plattform offiziell eingereichten Beschwerden wurden binnen 30 Tagen automatisch abgeschlossen; dies ist die gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem AS-Verfahren bereiterklären kann. 6 % wurden vom Unternehmer abgelehnt und 4 % vom Verbraucher zurückgenommen. Somit wurden nur 1 % der Beschwerden an eine AS-Stelle weitergeleitet. Bei einer Umfrage unter allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die eine Beschwerde eingereicht (oder die direkte Kontaktaufnahme gewählt) hatten, gaben 20 % der Befragten an, ihr Problem sei entweder über die Plattform oder außerhalb derselben gelöst worden; weitere 19 % antworteten, dass die Gespräche mit dem Unternehmer noch nicht abgeschlossen seien.4
Streitbeilegungsstellen
Die Europäische Kommission führt die Listen der Verbraucherschlichtungsstellen aus den Mitgliedstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu einer Gesamtliste zusammen. Sie steht Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen in ganz Europa zur Verfügung, um sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren.5 Eingetragen werden Stellen, die nach § 24 VSBG vom Bundesamt für Justiz anerkannt wurden, als auch für Stellen, die aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen anerkannt oder eingerichtet werden.
Bedeutung für die Mediation
Für Deutschalnd sind in der Liste 28 Streitbeilegungsstellen eingetragen.6 Antragsformulare finden Sie in der Formularsammlung.
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Alias: Online-Streitschlichtungsportal
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