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Konfliktnavigator

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Sie haben die Frage "Stimmt der Gegner zu?" mit Ja beantwortet. Deshalb sind nur noch abschließende Überlegungen zur Konfliktbeilegung angebracht:

Die einvernehmliche Konfliktbeilegung

Es macht Sinn, die Konfliktbeilegung festzustellen. So kann alles, was mit dem Konflikt zusammenhing, zurückgelassen werden. Die Feststellung, dass der Konflikt beigelegt ist erfolgt am besten mit einer Abschlussvereinbarung. Die abschließende Vereinbarung setzt ein Einvernehmen voraus was nicht immer oder nicht immer vollumfänglich erklärt werden kann. Deshalb wird das auf den eventuell weiteren Unterstützungsbedarf hinweisende Ergebnis unterschieden nach einer einvernehmlichen und einer streitigen Konfliktbeilegung

Mögliche Hilfestellungen:


  1. Wegen des Inhalts und der Anforderungen siehe Abschlussvereinbarung
  2. Gegebenenfalls kann eine Rechtsberatung hilfreich sein. Wenn Sie mit dem Gegner einig sind, genügt ein Anwalt oder,falls eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, ein Notar.
  3. Bei Konflikten die z.B. Mitarbeiter, Nachbarn, Eheleute usw. betreffen, stehen Sie auch weiterhin in einer Beziehung zum Gegener. Auch wenn er Ihren Vorschlag zustimmt und Sie unterstützen will, benötigen Sie gegebenenfalls Rat und Hilfe, wie Rückfälle in alte Verhaltensmuster vermieden werden. Es macht also Sinn mit dem Gegner auch zu vereinbaren, wie zukünftige Probleme verhindert werden. Achten Sie bitte darauf, dass der Berater ein hinreichendes Wissen im Umgang mit Konflikten hat.

Hinweise und Fußnoten
Bearbeitungsstand: 2023-01-23 21:30 / Version 12.

Siehe auch: Clearing, Konfliktentscheidungen, Hilfestellungen, Problemlöser
Prüfvermerk: -


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 13:05:50 CET.

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