Konfliktnavigator
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Sie haben die Frage "Ist der Konflikt beseitigt, wenn das Problem gelöst ist?" mit Nein beantwortet. Das bedeutet, dass der Konflikt bereits ein Eigenleben beginnt. Er nimmt Einfluss auf die anstehenden Entscheidungen, weshalb er nicht mehr ignoriert werden kann. In dieser Situation ist die folgende Frage aufschlussreich:
Wie schätzen sie die Konfliktlage ein?
Ein Konflikt kommt selten alleine. Was aber ist der Motor, der die Konflikte antreibt?
Weiter Weiß nicht Brauch ich nicht
Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass der Gegner bei der Lösung des Konfliktes eine Rolle spielt, dann ist die nächste Überlegung, wie er einzubeziehen ist. Bei dieser Frage ergeben sich folgende Alternativen:
- Der Gegner ist zur Mitwirkung bereit. Dann ist die Mediation ein geeignetes Mittel. Eventuell genügt eine (außergerichtliche) Verhandlung.
- Der Gegner ist zur Mitwirkung (zunächst) nicht bereit: Dann sollte zunächst überlegt werden, wie er in eine Verhandlung einbezogen werden kann.
- Der Gegner ist nur bedingt zur Mitwirkung bereit: Dann sollte ein Weg gewählt werden, der die volle Mitwirkung herbeiführt und später ermöglicht
- Der Gegner wirkt verweigert die Mitwirkung: Jetzt ist zu prüfen, ob Sie den Gegner in einen Prozess (Gerichtsverfahren) zwingen können (wollen)
- Sie nutzen die Eskalation (Fakten schaffen), um den Gegner zur Verhandlung zu zwingen.
- Sie machen den Konflikt mit sich selbst aus
Siehe auch: Clearing, Konfliktentscheidungen, Hilfestellungen, Problemlöser
Prüfvermerk: -