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Integration

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Voraussetzungen im Abschnitt Verfahren des Mediationshandbuchs.
Der Thinktank verknüpft die Ausführungen über die Voraussetzungen der Mediation mit Inhalten und Datenbanken. Beachten Sie die Systematik.

Geeignetheit Integration integrierte Mediation Ablauf Grundsätze Konzepte Prozess

Dieser Beitrag soll auf einen wichtigen Unterschied hindeuten, wenn von den Voraussetzungen einer Mediation die Rede ist. Es ist zu unterscheiden ob die Mediation als ein Verfahren im Sinne des Mediationsgesetzes durchgeführt wird oder ob sie nur methodisch zur Anwendung kommt. Ein Beispiel für die methodische Anwendung ist das Güterichterverfahren, wo die Mediation in einem Gerichtsprozess nicht als ein formelles Verfahren sondern als einen Teil des Gerichtsverfahrens angesehen wird.

Die Faustregel lautet: wenn die Mediation als ein Verfahren angeboten wird, muss sie den Voraussetzungen des Mediationsgesetzes genügen. Wenn die Mediation methodisch angewendet wird, muss sie sich trotzdem als einen geeignetes Vorgehen (um das Wortverfahren zu vermeiden) erweisen. Die Geeignetheit kann nur anders hergestellt werden. Die sogenannte integrierte Mediation hat dazu Strategien und Konzepte entwickelt, die sich an einer virtuellen Mediation orientieren und die Schritte der Mediation in anderen Kontexten verwendet, um in ihrer Summe daraus eine Mediation (methodisch oder als Verfahren) zu gestalten.

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-08-08 11:08 / Version 2.

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Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Samstag November 30, 2024 07:30:21 CET.

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