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Erfolglosigkeitsbescheinigung


Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Formularseite, die dem Titel Formulare der Abteilung Werkzeuge zugeordnet wird. Die Formulare sind Mustertexte und Textvorlagen, die zu verschiedenen Anlässen genutzt werden können.

Formularsammlung Muster-Erfolglosigkeitsbescheinigung obligatorische Streitschlichtung 

In manchen Fällen ist der Weg zu den Gerichten erst geöffnet, wenn die Parteien zuvor einen Einigungsversuch bei einer anerkannten Gütestelle durchgeführt haben. Diese muss gegebenenfalls eine Bescheinigung zur Vorlage beim Gericht ausstellen. Das Brandenburgisches Schlichtungsgesetz erläutert die Anforderungen. Die Bescheinigung ist auszustellen, wenn

  1. die Güteverhandlung beendet worden ist, weil feststeht, dass die gegnerische Partei der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben oder sich unentschuldigt vor dem Schluss der Verhandlung wieder entfernt hat,
  2. eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist,
  3. das Einigungsverfahren nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der ordnungsgemäßen Stellung des Antrags durchgeführt worden ist. Während des Ruhens des Verfahrens ist der Lauf der Frist gehemmt.

Inhaltlich muss die Schiedsstelle die Bescheinigung mit ihrer Unterschrift und dem Landessiegel versehen. Die Bescheinigung muss desweiteren die Namen, Vornamen und die Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter, Angaben über den Gegenstand des Streits, insbesondere die Anträge,
den Zeitpunkt des Antragseingangs und der Verfahrensbeendigung sowie Ort und Zeit der Ausstellung enthalten. Die Erfolglosigkeitsbescheinigung ist in manchen Landesgesetzen geregelt. Eine Aufstellung der Gesetze finden Sie im Vorschriftenverzeichnis oder im Beitrag über die obligatorischeStreitschlichtungobligatorische Streitschlichtung.|

Bestätigung i.S.d. § 15a EGZPO


In dem Streit zwischen ... Partei A (Name, Vorname, Anschrift, ggfalls ges. Vertreter) .... und .... Partei B (Name, Vorname, Anschrift, ggfalls ges. Vertreter) hat am .... Datum und Ort ... ein Einigungsversuch stattgefunden. Die Auseinandersetzung betraf den Streit über .... Bezeichnung des Gegenstandes .... Folgende Anträge wurden gestellt ... (Antrag und Gegenantrag) ... (gegebenenfalls bei fakultativer Streitschlichtung: Die antragsgegnerische Partei hatte sich mit der Durchführung der fakultativen Streitschlichtung durch diese Gütestelle einverstanden erklärt). Der Antrag ging am .... bei der Gütestelle ein. Das Güteverfahren wurde am .... beendet. Die obligatorische Streitschlichtung hat nicht izu einer Einigung geführt.

Identifikation der Gütestelle

Unterschrift, Siegel

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Sie dürfen die Formulare mit dem ©-Hinweis verwenden.

Bearbeitungsstand: 2023-08-08 12:01 / Version .

Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Hinweise für Interessierte beizulegen.
Siehe auch:
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 17:50:47 CET.

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