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Schiedsstellengesetz

ID
15894
Kürzel
SchG
Kurzbezeichnung
Schiedsstellengesetz
Bezeichnung (offiziell)
Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Beschreibung
Regelt Schiedsstellen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren in Strafsachen und Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen und Kosten
Typ
Landesgesetz
Institution
Gesetzgeber
Verwendung
Obligatorische Schlichtung, Gütestellen usw.
Fundstelle
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Datum
Tags
gütestelle    streitschlichtung