Lade...
 

Das Arbeitsbündnis der Mediation

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Archivseite.
Das Arbeitsbündnis determiniert die Beziehung zwischen dem Mediator und den Medianden. Beachten Sie bitte auch:

Verfahren Phase eins Arbeitsbündnis Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung Beziehungen

Es geht um ein Bündnis der Zusammenarbeit. Das Arbeitsbündnis ist ein Element bzw. das Ergebnis von Phase eins. Deshalb wird die Phase eins auch als Arbeitsbündnis bezeichnet. Alternativ wird der Begriff Initialisierung verwendet. Worum geht es ganau?

Nicht ohne Grund sprechen Psychologen von einem Verfahrensritual, wenn sie die Phase eins der Mediation beschreiben. Das Ritual hilft dabei, ein Arbeitsbündnis herzustellen.

Was ist ein Arbeitsbündnis?

Das Wort Arbeitsbündnis setzt sich aus zwei Worten zusammen: Arbeit und Bündnis. Ein Bündnis ist der Zusammenschluss aus gemeinsamen Interessen. Die Arbeit meint das Finden einer Lösung. Der Begriff ist eher psychologisch als juristisch zu verstehen. Er stellt die Beziehung zwischen dem Mediator und den Medianden in den Vordergrund und trägt dazu bei, dass die Konfliktparteien Vertrauen in den Mediationsprozess und den Mediator aufbauen können. Um ein starkes Arbeitsbündnis in der Mediation herzustellen, muss der Mediator eine unparteiische und neutrale Haltung einnehmen und die Konfliktparteien unterstützen, ihre Bedürfnisse und Interessen zu kommunizieren. Wichtig ist auch, dass der Mediator den Konfliktparteien klare Erwartungen an den Mediationsprozess vermittelt und den Prozess transparent gestaltet. Die Konfliktparteien sollten verstehen, dass sie selbst die Kontrolle über den Mediationsprozess haben und dass der Mediator sie bei der Suche nach einer Lösung des Konflikts unterstützt. Die Beziehung zu den Parteien wird durch ein ausbalanciertes Verhältnis von Nähe und Distanz geprägt, das den Aufbau einer unterstützenden Beziehung einerseits und die Aufrechterhaltung einer professionellen Distanz andererseits sicherstellt.

Zwischen Arbeitsbeziehung und Rechtsbeziehung

Die Arbeitsbeziehung ist von der Rechtsbeziehung zu unterscheiden, auch wenn es Überschneidungen und Übereinstimmungen gibt. Wenn von einem Bündnis die Rede ist, liegt es nahe, dass die Verfahrensbedingungen zu vereinbaren sind und nicht vorgegeben werden können. Mit der Vereinbarung der Verfahrensbedingungen wird zum Ausdruck gebracht, dass die Parteien ebenso wie der Mediator die Abwicklung der Mediation auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Psychologen beschreiben ein Verfahrensritual, in dem dieser Verhandlungsprozess über die Verfahrensbedingungen und Ziele deutlich herausgestellt wird. Juristisch mündet das Arbeitsbündnis in die Mediationsdurchführungsvereinbarung.

Arbeitsbündnis in Phase 1 

Juristisch gesehen impliziert eine Vereinbarung die Freiwilligkeit zur Teilnahme am Verfahren, wenn die Vereinbarung (wie in der Mediationsdurchführungsvereinbarung) als eine vertragliche Vereinbarung geschlossen wird. Eine unter Willensmängeln geschlossene Vereinbarung wäre anfechtbar. wenn nicht unwirksam.

Psychologisch gesehen hat das Arbeitsbündnis einen Raum für Gemeinsamkeiten hergestellt und die Grundlage für einen Prozess der auf Vereinbarungen aufbaut und mit Hilfe vieler weiterer Vereinbarungen zur Vereinbarung führt.

Vereinbarungen 

Methaphorisch betrachtet passt das Arbeitsbündnis zum Bild der Bootsfahrt, wo mehrere Personen in einem kleinen Schiffchen den Ozean überqueren wollen. Auch sie müssen genau festlegen, wer was zu tun hat, damit das Boot nicht kentert, sobald Sturm aufkommt.

Wie wird ein Arbeitsbündnis hergestellt?

Es geht um die Klärung, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Mediator und den Konfliktparteien abläuft. Dabei ist es außerordentlich wichtig, dass die Parteien den Mediator korrekt einschätzen. Die Beziehung steht im Vorderghrund. Deshalb genügt es nicht, die Mediationsregeln herunterzuleiern oder in Bezug zu nehmen. Vertrauen entsteht aus Erwartungen und der Interaktion. Eine mögliche Vorgehensweise ist, die den Phasenablauf der 1.Phase Schritt für Schritt und so interaktiv wie möglich durchzuführen. Jeder Punkt stellt eine Vereinbarung dar, die mit der Mediationsdurchführungsvereinbarung lediglich zusammengefasst wird.

Ablaufschema der 1.Phase

Bedeutung für die Mediation

Das Wesen der Mediation verwirklicht sich durch das Auftreten und die Interaktion des Mediators. Es geht nicht nur um rechtliche Fragen. Das Zusammenspiel ist entscheidend. Immerhin sollen die Parteien selbst die Lösung finden.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich.
Archiv: Ein Beitrag zum Facharchiv
Prüfvermerk: -


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag Dezember 5, 2024 08:43:09 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten