Lade...
 
Skip to main content

Allgemeines Lexikon der Mediation

Wissensmanagement » Sie befinden sich im allgemeinen Lexikon der Mediation.
Das allgemeine Lexikon der Mediation ist ein Bestandteil der Wiki to Yes Enzyklopädie.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der allgemeinen Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen.

Enzyklopädie Allgemein Techniken Mediationen Konflikte Verfahren Berufe Dienste Recherche


In diesem Lexikon finden Sie allgemeine Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen. Zu jedem Begriff wird der Link auf die Wiki-Seite (also im Mediationshandbuch oder im Facharchiv) angezeigt, wo Sie Detailinformationen finden. Das Lexikon ist also nicht nur ein Verzeichnis von Fachausdrücken, sondern eine zusätzliche, zentrale Inhaltsverzeichnis im Mediationswiki. Bitte beachten Sie, dass das allgemeine Lexikon nur 1050 von insgesamt 2053 Einträgen in der Enzyklopädie umfasst. Die weiteren Fachbegriffe1 sind auch wegen ihres speziellen Datenformates2 in den anderen Lexikotheken gespeichert, von wo auch eine zentrale Suche möglich ist. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Sie den Begriff hier nicht finden sollten oder nutzen Sie das Gesamtverzeichnis oder die allgemeine Suchfunktion.

 Aktionshinweis:
Sie sind eingeladen, bei der Vervollständigung des Fachwörterbuches mitzuwirken. Geben Sie einfach einen neuen Begriff ein, die Definition und den Link zur Wiki-Seite. Sie müssen angemeldet sein, um Daten eingeben zu können. Beachten Sie bitte die Zugangsrechte.Hier erfahren Sie mehr über die Wiki to Yes Aktionen

Verzeichnis der Begriffe
Geben Sie infach im Suchfeld unter "Begriff" oder "Definition" ein, wonach Sie suchen. Die Fundstelle wird Ihnen im Popup-Fenster gezeigt, wenn Sie mit der Maus über den als Link markierten Suchbegriff (Eintrag) fahren. Im Popup klicken Sie auf "Fundstelle Anzeigen"
A . B . C . D . E . F . G . H . I . J . K . L . M . N . O . P . Q . R . S . T . U . V . W . X . Y . Z . Alle
0 - 0 / 0 (20)
Bezeichnung
Beschreibung
SacheEine Sache ist ein Ding. Sie ist aber auch der Gegenstand auf den sich ein Vorgang bezieht. Bei nichtmateriellen Gegenständen ist der Begriff der Angelegenheit zutreffender. Trotzdem verwendet der Gesetzgeber den Begriff der Sache im §3 Mediationsgesetz. Es kommt die Assoziation einer Streitsache oder einer Rechtsangelegenheit auf. Das ist schon deshalb irreführend, weil es in der Mediation um einen Konflikt und nicht um eine Sache geht.
SachebeneDie Sachebene ist eine Kommunikationsebene, die sich von der Beziehungsebene unterschreibt. Sie wird auch als Inhaltsebene bezeichnet. Auf der Sachebene werden objektiv überprüfbare Tatsachen rationalen Inhalts übermittelt. Das können durchaus auch Meinungen sein, die sich an der Vernunft orientieren.
Sachkunde Der Begriff wird in §5 Mediationsgesetz erwähnt. Er definiert ein Leistungsmerkmal bei der Durchführung der Mediation. Sachkundig bedeutet, dass der Mediator das erforderliche Wissen und die Erfahrung zur Durchführung der Mediation besitzen muss.
Sachlage Die Sachlage bietet einen Maßstab für den Informationsbedarf. Informationen zur Sachlage umfassen alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen oder dazu beitragen, den augenblicklichen Stand der Dinge korrekt einschätzen zu können.
SachverhaltZusammenstellung aller Umstände und Hergänge, die für eine Fragestellung relevant sind. Der Sachverhalt ist nicht mit Fakten gleichzusetzen.
SchablonendenkenSiehe Schubladendenken
SchadenSchaden ist jede durch ein Handeln oder ein Ereignis verursachte Beeinträchtigung einer Person oder einer Sache.
SchadensersatzErsatz des Schadens, der durch eine Pflichtverletzung hervorgerufen wird. Die Pflichtverletzung muss für den Schadenseintritt kausal sein, also direkt darauf zurückgeführt werden können. Der Nachweis eines Schadens ist in der Mediation auch trotz des Vorliegens einer Pflichtverletzung nicht immer so ohne Weiteres möglich. Der Geschädigte muss darlegen können, dass der Schaden ohne den Fehler nicht eingetroffen wäre.
ScheidungszyklusIm Zusammenhang mit der Scheidung (Trennung) werden drei Phasen durchschritten, die die Parteien oft unterschiedlich erleben. Die Phasen heißen: Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase), Scheidungsphase, Nachscheidungsphase.
SchiedsspruchUrteil im Schiedsgerichtsverfahren.
SchiedsstelleÖrtlich zuständige Stelle zur Durchführung der obligatorischen Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung.
SchiedsvereinbarungDie Schiedsvereinbarung ist nach § 1029 ZPO eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.
SchlagabtauschSchnelle Folge von Schlägen und Gegenschlägen. Der Begriff, der beim Boxen verwendet wird, kommt auch als Beschreibung einer erregten Unterhaltung über ein Thema zur Anwendung, wenn die Unterhaltung durch eine schnelle Folge von Argumenten und Erwiderungen gekennzeichnet ist.
Schlechtreden Schlechtreden ist das Gegenteil von schönreden. Es bezieht sich darauf, eine Situation, ein Ereignis oder eine Handlung absichtlich in einem negativeren Licht darzustellen, als es sich objektiv betrachtet darstellt. Negative Aspekte werden betont oder übertrieben, während positive Aspekte heruntergespielt oder ignoriert werden. Das Schlechtreden ist ein Konfliktphänomen, mit dem der Mediator zurecht kommen muss.
SchlichterspruchDie Schlichtung ist eine lösungsorientierte Streitvermittlung. Der Fokus liegt auf der Lösung. Der Schlichterspruch bildet den Lösungsvorschlag des Schlichters.
SchmerzenDer Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit einer drohenden oder erlebten (Gewebe-)Schädigung einhergeht. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie sollen den Menschen schützen. Der chronische Schmerz kann diese Funktion verlieren und sich zu einer eigenständigen Krankheit entwickeln. Körperliche Schmerzen können Symptome für psychische Beeinträchtigungen sein.
SchmerzmediatorKörpereigene Substanzen, die chemische Reize auslösen und als Schmerz empfunden werden.
SchmetterlingseffektDer Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen. Der Schmetterlingseffekt beschreibt den Zusammenhang zwischen kleiner Maßnahme und großer Wirkung
SchmetterlinseffektSiehe Schmetterlinstheorie
SchmetterlinstheorieDer Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Tornado auslösen. Der Schmetterlingseffekt wird von der Chaostheorie aufgegriffen. Sie belegt, dass kleinste Veränderungen der Anfangsbedingungen große Auswirkungen auf das gesamte System haben können. Wenn sich die Mediation mit der Zukunft und Kausalitäten auseinandersetzt, muss der Mediator über die Chaostheorie bescheid wissen, damit die Zukunftsplanung erfolgreich ist.


Erweiterung
Geben Sie einen neuen Begriff mit Definition und Fundstelle im Wiki ein. Sie müssen angemeldet sein, um Daten eingeben zu können. Beachten Sie bitte die Zugangsrechte.


Du hast keine Berechtigung einen Eintrag einzufügen

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version 19.

Alias: Fachwörter
Siehe auch: Schlagworte, Liste der Verzeichnisse
Prüfvermerk:

1 Wie z.B. die Werkzeuge oder die Verfahren
2 in diesen Fällen genügt nicht die Definition. Um die Daten besser filtern zu können, sind für diese Lexika weitere Datenfelder angelegt worden.