obligatorische Streitschlichtung | 15 a EGZPO ermächtigt die Länder eine einvernehmliche Streitbeilegung vor Inanspruchnahme des Gerichts vorzuschreiben. Der Hauptanwendungsfall ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrensachen. Die vorgeschriebene Streitbeilegung wird in der Literatur als obligatorische Streitschlichtung bezeichnet, die von einer Gütestelle ausgeführt werden muss. Der Einigungsversuch ist eine Prozessvoraussetzung. Eine Klage, die ohne den zuvorigen Einigungsversuch eingereicht wird, ist wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. |
Ombudsmann | Auch als Ombudsverfahren oder Ombudsperson bnezeichnet. Obwohl Ombud Vollmacht bedeutet, ist der Ombudsmann zwar oft ein Vermittler, nicht aber bevollmächtigt. Ombudsmänner gibt es überall auf der Welt mit unterschiedlichen Funktionen. So wird ein Ombudsmann auch als unparteiische Schiedsperson bezeichnet. |
Clearingverfahren | Beratung über das zur Konfliktlösung passende Verfahren als Schnittstellenverfahren zwischen Akquise und Mediation. |
Coaching als Beratungsmodell | Das Coaching ist ein gesprächsbasiertes Beratungsmodell, bei dem es meist um die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven geht. |
Konfliktbeilegungsverfahren | Das Gesetz verwendet den Begriff als Oberbegriff aller Verfahren der Konflikt- und der Streitbeilegung. Achtung: In der gesetzlichen Terminologie ist das Streitbeilegungsverfahren lediglich noch das Verfahren vor der Schlichtungsstelle iSd VSBG |
Sühneverfahren | Das Sühneverfahren wird bei Vergehen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung durchgeführt. Es ist Voraussetzung für die Erhebung einer vor Erhebung der Privatklage. Zuständig ist die Vergleichsbehörde (Schiedsstelle) |
early neutral Evaluation (ENE) | Das Verfahren zielt darauf ab, den Fall für ein Verfahren zu positionieren. In einer Gesprächsrunde werden die Risiken und Chancen einer möglichen Regelung ausgelotet |
Debatten | Das Wort Debatte stammt aus dem lateinischen "debattere", was "niederzuschlagen" oder "abzukämpfen" bedeutet. Eine Debatte ist eine strukturierte Diskussion oder ein Streitgespräch, bei dem zwei oder mehr Parteien unterschiedliche Standpunkte zu einem Thema präsentieren, argumentieren und verteidigen. Ziel einer Debatte ist es oft, eine Frage zu klären, eine Lösung für ein Problem zu finden oder eine Meinungsbildung zu ermöglichen. In der Mediation würde aus der Debatte eine Auseinandersetzung. |
Beibringungsgrundsatz | Der Beibringungsgrundsatz ist ein Prinzip des Zivilprozesses. In gewisser Weise findet er auch in der Mediation Anwendung. Er besagt, dass alle Informationen von den Parteien (und nicht vom Richter) einzubringen sind. Der Beibringungsgrundsatz unterscheidet sich vom Amtsermittlungsgrundsatz, wo das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Informationen auf dem Tisch liegen. |
Litigation | Der gesetzlich bestimmte Richter entscheidet über einen Streit der Parteien nach Antrag |
Binding Arbitration | Der Schiedsspruch ist verbindlich, indem sich die Parteien zuvor unterwerfen. |
Moderation | Die Aufgabe der Moderation besteht darin, Diskussionen und Verhandlungen zwischen zwei oder mehreren Parteien zu leiten und zu steuern. Es gibt Ähnlichkeiten und Überschneidungen zur Mediation, die moderierende Elemente enthält. Moderationen können in verschiedenen Kontexten angewendet werden, wo es ebenfalls Überschneidungen zur Mediation gibt. |
Balint-Gruppen | Die Balint-Gruppen sind eine Form der kollegialen Beratung und vielleicht auch ihr Ursprung. Die Methode wurde nach Michael Balint benannt. Sie war für Ärzte und Mediziner entwickelt worden. Der Austausch unter Kollegen in der Psychiatrie sollte insbesondere helfen, so genannte Übertragungsphänomene zu erkennen und zu untersuchen. |
Beschwerde | Die Beschwerde im engeren Sinne ist ein juristischer Terminus. Er fällt unter die Kategorie der Rechtsbehelfe. Ein Rechtsbehelf bezeichnet die Möglichkeit für eine Partei, gegen eine (hoheitliche) Entscheidung vorzugehen. Diese Möglichkeit scheidet in der Mediation schon deshalb aus, weil der Mediator keine Entscheidung trifft. Hier wird der Begriff der Beschwerde also weiter gefasst und im volkstümlichen Sinn als Äußerung über ein Fehlverhalten verstanden. Die Mediation bzw. der Mediator muss auch damit umgehen können. |
Syreli-Verfahren | Die Bezeichnung steht für Système de Résolution de Litiges. Das bedeutet übersetzt Streitschlichtungsverfahren. Das Verfahren wurde von der französischen Domain-Registrierungsstelle AFNIC (Association française pour le nommage internet en coopération) im Jahr 2011 nach dem Vorbild der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der ICANN geschaffen. Es kann verwendet werden, wenn die Schutz- oder Namensrechte durch eine französische Internetdomain verletzt werden. |
Non-Binding Arbitration | Die Entscheidung des Dritten steht unter dem im Vorbehalt der Annahme durch die Parteien |
Konfliktmoderation | Die Konfliktmoderation ist ein Verfahren, das sich auf die Moderation einer Auseinandersetzung über die Konfliktbeilegung beschränkt. Ihr Ziel ist es, die Parteien dabei zu unterstützen, ihre Standpunkte auszutauschen und einen Weg zu finden, wie der Konflikt beilegt werden kann. |
mehrdimensionales Verfahren | Die Mediation ist ein Verfahren, das aus mehreren Dimensionen besteht, die miteinander vernetzt sind. Die Dimensionen entsprechen den Variablen der Komplexität. Sie können in der Mediation aufeinander abgestimmt werden. |
Baseball Arbitration | Die Parteien unterbreiten Angebote unter denen der Schiedsrichter wählt ohne sie zu verändern. |
Verhandlung | Die Verhandlung ist ein kommunikativer Prozess, der dazu benutzt wird, Vereinbarungen zu treffen. Verhandlungen sind freiwillig und bis zum Abschluss (Vertrag) nicht bindend. Sie stehen unter der Kontrolle der Parteien. |