Lexikon der konfliktnahen Berufe
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Hier werden alle Berufe aufgelistet, die im Umfeld mit der Mediation und bei der Konfliktbearbeitung eine Rolle spielen. Die Datenbank enthält 31 Einträge und wird über den Thinktank verlinkt.
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Bezeichnung | Beschreibung |
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zertifizierter Mediator | Der zertifizierte Mediatior ist ein gesetzlich geschützter Begriff. Er bezeichnet einen Mediator, der eine vorgegebene, der Ausbildungsverordnung entsprechende Ausbildung absolviert hat, die sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammensetzt. Der zertifizierte Mediator soll eine Mindestausbildung sicherstellen. |
Verstehensvermittler | Wenn die Mediation eine zu parteiseitigen Erkenntnissen führende Verstehensvermittlung ist, ist der Mediator ein Verstehensvermittler. |
Unternehmensberater | |
Trainer | |
Therapiemediator | Ein Therapeut der Mediator ist und eine Mediation durchführt. |
Therapeut | |
Syndikusanwalt | Ein Syndikus ist ein Rechtsanwalt, der im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und Arbeitskraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband oder einer Berufsständischen Körperschaft sowie Stiftung zur Verfügung stellt. |
Seelsorger | Ausgebildete Seelsorger unterstützen und begleite Menschen in Lebenskrisen. |
Schlichter | Als Schlichter wird die neutrale dritte Person bezeichnet, die den Parteien hilft eine Lösung zu finden. Der Schlichter ist deshalb ein Lösungsvermittler. Er unterscheidet sich vom Mediator als Verstehensvermittler. |
Schiedsperson | Obligatorische Schlichtung bei einigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Beleidigung und Nachbarschaftssachen. Die Schiedsämter oder Schiedsstellen fungieren als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. |
Schiedsmann | Siehe Schiedsperson |
Richter | |
Richter | |
Rechtsbeistand | Der Rechtsbeistand ist juristisch ausgebildet und kann Personen vor Gericht vertreten, wo kein Anwaltszwang besteht. Rechtsbeistand ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erteilt worden ist. |
Rechtsanwalt | Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote eingreifen. |
Psychologe | |
Professor | |
Pflegeberater | |
Notarmediator | Eine Bezeichnung für einen Notar, der Mediationen durchführt und als Mediator tätig wird. Die Bezeichnung kollidiert mit dem Berufsrecht. |
Notar | Der Notar ist für die Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig. Er führt auch die dazu erforderlichen Verhandlungen durch. Manche Rechtsgeschäfte sind beurkundungspflichtig (Siehe notarielle Beurkundung) |
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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:32 / Version 44.
Siehe auch: Liste der Verzeichnisse