Lexikon der Verfahren
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Das Verfahrensverzeichnis ist ein Bestandteil der Wiki to Yes Enzyklopädie. Hier finden Sie alle Verfahren aufgelistet, die bei der Streitbeilegung eine Rolle spielen und gegen die die Mediation gegebenenfalls abzugrenzen sind. Die Datenbank enthält 52 Einträge und wird über den Thinktank verlinkt.
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Die Entscheidung für den richtigen Dienstleister hängt von der Entscheidung für das passende Verfahren ab. Deshalb sollten die Verfahren der Streit- und Konfliktbeilegung nicht nur dem Mediator oder der Mediatorin bekannt sein. Eine konkrete Hilfe bei der Entscheidung für das passende Verfahren finden Sie hier:
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Verzeichnis der Verfahren zur Konflikt- oder Streitbeilegung
Das Verfahren und wofür es gut ist
Bezeichnung | Beschreibung |
---|
Vermeidung | Die Vermeidung ist kein Verfahren, aber eine mögliche Strategie der Konfliktlösung. Mache Verfahren eignen sich zur Vermeidung von Konflikten. Auch die Mediation kann dazu herangezogen werden. |
Verhandlung | Die Verhandlung ist ein kommunikativer Prozess, der dazu benutzt wird, Vereinbarungen zu treffen. Verhandlungen sind freiwillig und bis zum Abschluss (Vertrag) nicht bindend. Sie stehen unter der Kontrolle der Parteien. |
Vergleichsverhandlung | Verhandlungen im oder ausserhalb des Gerichts über eine gütliche Streitbeilegung. Der Vergleich ist in § 779 BGB ein als gegenseitiges Nachgeben definiert. |
Verbraucherschlichtung | Lösungsvermittlung als Unterfall der Streitvermittlung In Verbraucherstreitigkeiten |
Syreli-Verfahren | Die Bezeichnung steht für Système de Résolution de Litiges. Das bedeutet übersetzt Streitschlichtungsverfahren. Das Verfahren wurde von der französischen Domain-Registrierungsstelle AFNIC (Association française pour le nommage internet en coopération) im Jahr 2011 nach dem Vorbild der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der ICANN geschaffen. Es kann verwendet werden, wenn die Schutz- oder Namensrechte durch eine französische Internetdomain verletzt werden. |
Supervision | Supervision ist eine Form der Beratung, die Einzelne, Teams, Gruppen und Organisationen bei der Reflexion und Verbesserung ihres privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Handelns begleitet. Sie wird verwendet, um die eigenen Ressourcen des Supervidenten aufzudecken. Sie kann auch zur Unterstützung verwendet werden, wenn der Mediator oder die Mediatorin in einer Mediation einmal nicht weiter wissen. |
summary Jury Trial | Eine Art Gerichtsrollenspiel, in dem der Fall geprobt wird, um seine Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können. |
Sühneverfahren | Das Sühneverfahren wird bei Vergehen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung durchgeführt. Es ist Voraussetzung für die Erhebung einer vor Erhebung der Privatklage. Zuständig ist die Vergleichsbehörde (Schiedsstelle) |
Streitvermittlungsverfahren | Oberbegriff aller Verfahren der Streitvermittlung, also der Mediation und der Schlichtung. |
Streitbeilegungsverfahren | Oberbegriff aller Verfahren der Streitbeilegung. Achtung: Das Gesetz differenziert nicht zwischen Streit und Konflikt. Im Gesetz ist von Konfliktbeilegungsverfahren die Rede. In der gesetzlichen Terminologie ist das Streitbeilegungsverfahren das Verfahren vor der Schlichtungsstelle iSd VSBG |
Settlement | Siehe Vergleich |
Selbsthilfe | Kein Verfahren aber eine Möglichkeit. Sie wird meist in Anspruch genommen, wenn die Verfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. |
Schlichtung | Lösungsvermittlung als Unterfall der Streitvermittlung. Bei der Schlichtung unterbreitet der neutrale Dritte Vorschläge zur Einigung. |
Schiedsverfahren | Verfahren der Schiedsperson. Im Kern handelt es sich um eine obligatorische Schlichtung. Eine Mediation ist möglich. Das Schiedsverfahren ist vom. Schiedsgerichtsverfahren zu unterscheiden. |
Schiedsgerichtsverfahren | Ein von den Parteien bestimmte dritte Person entscheidet den Fall ähnlich einem Richter |
Peer Review | Ein Peer-Review (englisch für Begutachtung durch Ebenbürtige) ist ein Verfahren zur Beurteilung der Qualität. |
Ombudsmann | Auch als Ombudsverfahren oder Ombudsperson bnezeichnet. Obwohl Ombud Vollmacht bedeutet, ist der Ombudsmann zwar oft ein Vermittler, nicht aber bevollmächtigt. Ombudsmänner gibt es überall auf der Welt mit unterschiedlichen Funktionen. So wird ein Ombudsmann auch als unparteiische Schiedsperson bezeichnet. |
obligatorische Streitschlichtung | 15 a EGZPO ermächtigt die Länder eine einvernehmliche Streitbeilegung vor Inanspruchnahme des Gerichts vorzuschreiben. Der Hauptanwendungsfall ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrensachen. Die vorgeschriebene Streitbeilegung wird in der Literatur als obligatorische Streitschlichtung bezeichnet, die von einer Gütestelle ausgeführt werden muss. Der Einigungsversuch ist eine Prozessvoraussetzung. Eine Klage, die ohne den zuvorigen Einigungsversuch eingereicht wird, ist wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. |
Non-Binding Arbitration | Die Entscheidung des Dritten steht unter dem im Vorbehalt der Annahme durch die Parteien |
Negotiation | Verhandlung |
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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:31 / Version 21.
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