Lade...
 

Vergleichsverhandlung

ID
12632
Bezeichnung
Vergleichsverhandlung
Beschreibung
Verhandlungen im oder ausserhalb des Gerichts über eine gütliche Streitbeilegung. Der Vergleich ist in § 779 BGB ein als gegenseitiges Nachgeben definiert.
Premium
Die weiteren Einträge sind dem Premiumzugang vorbehalten
Verfahrenstyp
Verhandlung