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7 Prinzipien des Überzeugens | Cialdini hat Grundprinzipien der Psychologie des Überzeugens herausgearbeitet, die ein Mediator kennen sollte. Sie helfen Überzeugungsstrategien zu erkennen. Die Prinzipien sind:
- Das Prinzip Reziprozität
- Das Prinzip Commitment und Konsistenz
- Das Prinzip Soziale Bewährtheit
- Das Prinzip Sympathie
- Das Prinzip Autorität
- Das Prinzip Knappheit
- Das Prinzip Automatismen
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Schriftform | §126 BGB besagt, wie die Schriftform rechtswirksam zu vollziehen ist. Die Urkunde muss von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt. |
Textform | §126b BGB besagt, wie die Textform rechtswirksam zu vollziehen ist. Wenn das Gesetz Textform vorschreibt, muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und dass sie geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. |
Tätigkeitsverbot | § 3 Mediationsgesetz verbietet die Tätigkeit als Mediator falls zuvor in derselben Sache eine Tätigkeit für eine der Parteien stattgefunden hat. |
Sittenwidrigkeit | §138 BGB besagt: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Demzufolge ist ein Mediationsvertrag (also eine Mediation), die ein sittenwidriges Ziel verfolgt, nichtig. |
Verschwiegenheitspflicht | §4 Mediationsgesetz legt Mediatoren eine Verschwiegenheitspflicht auf. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Die Parteien sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sollen, bedarf es einer Vereinbarung. |
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Achtsamkeit | Achtsamkeit ist eine Haltung des Bewusstseins, die sich auf das bewusste und absichtliche Wahrnehmen von Gedanken, Emotionen, Körperempfindungen und der Umgebung im gegenwärtigen Moment bezieht. Dabei geht es darum, den Moment bewusst zu erleben, ohne dabei in automatische Denk- oder Handlungsmuster zu verfallen. |
Achtung | Achtung ist einerseits ein Warnhinweis und andererseits ein Begriff aus der Ethik, der die Wertschätzung einer anderen Person und den ihr gegenüber zu erbringenden Respekt beschreibt. Mangelnder Respekt ist ein Vorwurf, der häufig in der Mediation erhoben wird. |
AIDA-Prinzip | AIDA ist eine Akronym, das die Phasen beschreibt, die ein potenzieller Kunde (Klient) durchlaufen muss, um sich letztendlich für den Auftrag (den Kauf) zu entscheiden. Die Abkürzung steht für Attention (Aufmerksamkeit), Interest (Interesse), Desire (Wunsch), Action (Entschluss). |
Aktivisten | Aktivisten sind besonders politisch aktive Menschen, die zielstrebig handeln und politische Ziele durch Taten verfolgen. Meist suchen sie Wege, um ihre Positionen durchzusetzen, die jenseits der regulären, politischen Meinungsbildungsprozesse anzusiedeln sind. Gegebenenfalls ist auch Gewalt ein Mittel, um die Interessen durchzusetzen. |
Aussenwahrnehmung | Alle menschlichen Sinne sind auf Außenwahrnehmung gerichtet. Die Parteien sind deshalb nur bedingten der Lage, sich und das Streitsystem vollständig wahrzunehmen. Der Mediator vermittelt diese Sicht aus der Metaebene, sodass eine Außenwahrnehmung (über den Mediator) möglich wird. |
Phasenverschiebung | Alle Modelle der Trennungsverarbeitung laufen und die Prozesse einer Scheidung laufen individuell ab. Betrachtet man die Prozesse im Zusammenspiel, zeigt sich die Phasenverschiebung als ein ebenso markantes, wie problematisches Phänomen bei Ehescheidungen. Der Mediator muss versuchen, die Prozesse aufeinander abzustimmen. |
Prozessrisiko | Allgemein wird damit das Risiko eines ungewissen Verfahrensausganges beschrieben. in der Juristerei ist damit das Risiko gemeint, einen Gerichtsprozess zu verlieren. Wenn und weil sich das Prozessergebnis auch auf die Frage der Kostentragung auswirkt, steht das Prozessrisiko in Verbindung mit dem Kostenrisiko. |
Delegation | Allgemein wird der Begriff verwendet für eine Abordnung. Sie beinhaltet eine Übertragung von Aufgaben und Verantwortung in der Regel auf Untergebene. Schwarz verwendet den Begriff in der Konfliktevolution. Hier bedeutet die Delegation die Übertragung von Macht und Autorität an zentrale Stellen, um von dort den Schutz bei der Konfliktbewältigung durch die Kompetenz von „Spezialisten“ zu erhalten. Es kommt zu einer Machtverlagerung.
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Kostenberatung | Allgemein: Beratung über die Kosten eines Verfahrens oder einer Leistung. Es genügt oft nicht, wenn der Mediator sein Stundenhonorar benennt, um die Partei über die Mediationskosten zu informieren. Ein Kunde will Kosten vergleichen können, um das für ihn nützlichste und preioswerteste Produkt auswählen zu können. |
Verfahrensaspekte | Als Verfahrenseffekte werden die Ausprägungen der Verfahrenskriterien und die Spielarten der Verfahren beschrieben. Sie erlauben eine graduelle Gegenüberstellung und somit eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit für die unterschiedlichen Verfahrenskategorien. |
Zertifizierung | Als Zertifizierung wird ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen einschließlich der Herstellungsverfahren nachgewiesen werden kann. Zertifizierungen werden grundsätzlich von unabhängigen Stellen vergeben. Interne Zertifizierungen können jedoch ausreichen. Der Begriff der Zertifizierung besagt nicht, dass sie von einer amtlichen Stelle vergeben worden ist. |
Mediationsnavigator | Analog zum Konfliktnavigator ist der Mediationsnavigator ein Versuch, eine interaktive Führung durch den komplexen Prozess der Mediation anzubieten. |