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Bezeichnung | Beschreibung |
---|
Abbruch | Der Abbruch der Mediation führt zu ihrer Beendigung. Der Grundsatz der Freiwilligkeit stellt sicher, dass die Mediation jederzeit abgebrochen werden kann. Juristisch handelt es sich um eine fristlose Kündigung des MV oder der MDV. Seitens der Parteien kann sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen. |
ABC-Modell | Das ABC-Modell nach Albert Ellis sieht das Entstehen der Gefühle nicht lediglich als einen reflex. Er unterscheidet mehrere Phasen, die er als ABC Phasen beschrieben hat. Das Akronym steht für:
- Activating experiences - innere oder äußere Wahrnehmung
- Beliefs - Annahmen und Interpretationen
- Consequences - Verhalten und Gefühle
Weil zwischen Ereignis und Gefühl eine Beurteilung stattfindet, gibt es einen wirksamen Ansatzpunkt, die Gefühle zu beeinflussen. |
Abduktion | Die Abduktion beschreibt eine Erkenntnislogik. Sie dient der Hypothesenfindung und baut auf Erfahrungen auf. Auf die Mediation übertragen, wäre sie der gedankliche Weg in die neue Lösung.
|
Abgabe | Unter dem Begriff Abgabe wird die Verfahrensübergabe an ein anderes Gericht verstanden. Das Gesetz erwähnt die in §23b GVG oder in §696 ZPO. Sie betrifft die Übertragung des Gerichtsverfahren an eine zuständige Instanz oder Abteilung des Gerichts. Die Verfahrensabgabe an einen Mediator ist nicht möglich. |
Ablauf | Der Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz. Gemeint sind die Phasen der Mediation. |
Abschlussritual | Vorgegebenes Handlungsformat für die Durchführung der Abschlussvereinbarung. |
Abschlussvollmacht | Vollmacht für eine Partei eine Abschlussvereinbarung zu treffen. |
Abstimmungsbedarf | Die Mediation ist ein konsensuales Verfahren. Das bedeutet, alle Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden. Der Mediator hat keine Direktionsbefugnis. Darüber hinaus veranlasst der Transparenzgrundsatz, die Verfahrensentscheidungen offenzulegen. Es gibt auch eine Informationspflicht. Bei Techniken und besonders bei Interventionen kann ihre vorherige Ansage aber das Gegenteil bewirken. Sie könnte die Intervention ad Absurdum führen. Andere Interventionen hingegen müssen angekündigt werden. Der Abstimmungsbedarf legt fest, welche Techniken und Interventionen anzukündigen und abzustimmen ist. |
Abstraktionsprinzip | Eine Rechtskonstruktion, in der die Causa, also das Verpflichtungsgeschäft, von dem Erfüllungsgeschäft getrennt wird. (Verpflichtungsvertrag und Erfüllungsvertrag) |
Abwerbung | Eine Gefahr im Helfersystem besteht darin, dass Mitbewerber Mediationsinteressenten und sogar Parteien abwerben. Die Gefahr ist in der WATNA-BATNA-Instanz gegeben aber auch bei der Nachfrage nach Mediation. |
Achtsamkeit | Achtsamkeit ist eine Haltung des Bewusstseins, die sich auf das bewusste und absichtliche Wahrnehmen von Gedanken, Emotionen, Körperempfindungen und der Umgebung im gegenwärtigen Moment bezieht. Dabei geht es darum, den Moment bewusst zu erleben, ohne dabei in automatische Denk- oder Handlungsmuster zu verfallen. |
Achtsamkeitsfokus | Der Achtsamkeitsfokus stellt heraus, sich auf bestimmte Bereiche des gegenwärtigen Augenblicks zu konzentrieren. Achtsamkeit bedeutet nicht, dass man auf alles achten muss, sondern vielmehr, dass man sich bewusst auf bestimmte Aspekte konzentriert und diese wahrnimmt, ohne sich von Ablenkungen ablenken zu lassen. Ein achtsamer Mediator sollte wissen, worauf er zu achten hat, um nicht selbst überlastet zu werden. |
Achtung | Achtung ist einerseits ein Warnhinweis und andererseits ein Begriff aus der Ethik, der die Wertschätzung einer anderen Person und den ihr gegenüber zu erbringenden Respekt beschreibt. Mangelnder Respekt ist ein Vorwurf, der häufig in der Mediation erhoben wird. |
AGB's | Das Akronym steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit ist das Kleingedruckte in Verträgen gemeint. Ein Mediator sollte zumindest im Ansatz darüber Bescheid wissen. AGB's spielen bei Mediationsklauseln eine Rolle, bei der Frage der Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen und der Gestaltungsoption für Vereinbarungen. |
AIDA-Prinzip | AIDA ist eine Akronym, das die Phasen beschreibt, die ein potenzieller Kunde (Klient) durchlaufen muss, um sich letztendlich für den Auftrag (den Kauf) zu entscheiden. Die Abkürzung steht für Attention (Aufmerksamkeit), Interest (Interesse), Desire (Wunsch), Action (Entschluss). |
Akkreditierung | Die Akkreditierung bezeichnet einen Vorgang zur Begutachtung bestimmter Eigenschaften und zur Sicherstellung von Qualitätsmerkmalen. |
Aktenbeiziehung | Die Aktenbeiziehung ist eine Akteneinsicht in die Gerichtsakte mit dem Zweck Informationen daraus für die Mediation zu verwerten. |
Akteneinsicht | Die Akteneinsicht bezeichnet die Offenlegung der Verfahrensakte (Mediationsakte oder Gerichtsakte). Die Einsicht in die Gerichtsakte ist gesetzlich geregelt. |
Aktenführung | Über die Vorgehensweise und die Pflicht des Mediators Unterlagen zusammenzustellen und zu verwahren. |
Aktivisten | Aktivisten sind besonders politisch aktive Menschen, die zielstrebig handeln und politische Ziele durch Taten verfolgen. Meist suchen sie Wege, um ihre Positionen durchzusetzen, die jenseits der regulären, politischen Meinungsbildungsprozesse anzusiedeln sind. Gegebenenfalls ist auch Gewalt ein Mittel, um die Interessen durchzusetzen. |
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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version 19.
Alias: Fachwörter
Siehe auch: Schlagworte, Liste der Verzeichnisse
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