Der vom Gericht vorgeschlagene Versuch, eine konstruktive, einvernehmliche Beilegung des Streits zu erzielen, sei gescheitert, weil das Eisenbahn-Bundesamt es abgelehnt habe, an der Mediation teilzunehmen. Zur Begründung wurde angeführt, die Bahn habe alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Es sei eine sorgfältige und sachgerechte Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange vorausgegangen.
Zu deutsch: Wir haben nichts falsch gemacht. Warum sollen wir dann versuchen einen Konsens zu finden!