Interaktionen
- ID
- Leitsatz 3369
- Bezeichnung
- Interaktionen
- Leitsatz
- Eine Handlung ist niemals nur isoliert zu bewerten, sondern immer nur als Teil einer Interaktionenkette zu betrachten, die durch den Kontext, das Setting, das Verhalten und den Zeitablauf beeinflusst wird. Letztlich ausschlaggebend ist stets die innere Einstellung des Mediators und die Frage, ob und inwieweit diese geeignet war, das Wesen der Mediation
- Fundstelle
- Haftung
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte