Es kann passieren dass die Partei kein eigenes Interesse an der Mediation hat, sondern sich nur dem Gegner zuliebe in die Mediation begibt. Der Mediator sollte klären ob die Partei bei dieser Motivlage eine ausreichende Mediationsbereitschaft hat. Gegebenenfalls mag er die Nutzensorientierung der Mediation erklären und die Nutzenerwartung der Partei hinterfragen.