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Der Mediator protokolliert ohne Genehmigung

ID
2994
Bezeichnung
Der Mediator protokolliert ohne Genehmigung
Kategorie
Systematik
Methodik
Fehlertypologie
Die Mediation sieht eine Protokollierung grundsätzlich nicht vor. Alternativ gibt es eine Möglichkeit zur Dokumentation. Jede Form von Protokollierung oder Dokumentation mit Namensnennung bedarf der Einwilligung der Parteien. Wird die Einwilligung nicht eingeholt, begeht der Mediator einen haftungsrelevanten Fehler, wenn das Protokoll in die Hände der Parteien gelangt und von diesen verwendet werden kann.
Fehlerbehebung
Abstimmung der Notwendigkeit zur Protokollierung oder Dokumentation. Einholen der Genehmigung
Fehlervermeidung
Einholen der Einwilligung (Zustimmung oder Genehmigung) oder Vermeidung der Anfertigung von Protokollen und Mitschriften.
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Protokolle
Schlagworte
Protokolle    Dokumentation    Mitschrift    notizen    Einwilligung   
Erstellt
Montag September 24, 2018 10:54:05 CEST
von Trossen Arthur