Der Mediator protokolliert ohne Genehmigung
- ID
- 2994
- Bezeichnung
- Der Mediator protokolliert ohne Genehmigung
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Die Mediation sieht eine Protokollierung grundsätzlich nicht vor. Alternativ gibt es eine Möglichkeit zur Dokumentation. Jede Form von Protokollierung oder Dokumentation mit Namensnennung bedarf der Einwilligung der Parteien. Wird die Einwilligung nicht eingeholt, begeht der Mediator einen haftungsrelevanten Fehler, wenn das Protokoll in die Hände der Parteien gelangt und von diesen verwendet werden kann.
- Fehlerbehebung
- Abstimmung der Notwendigkeit zur Protokollierung oder Dokumentation. Einholen der Genehmigung
- Fehlervermeidung
- Einholen der Einwilligung (Zustimmung oder Genehmigung) oder Vermeidung der Anfertigung von Protokollen und Mitschriften.
- Premium
- Erstellt
- Montag September 24, 2018 10:54:05 CEST
von Trossen Arthur