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Inkommensurabilität

ID
16914
Bezeichnung
Inkommensurabilität
Beschreibung
Inkommensurabilität bedeutet, dass zwei Konzepte keine gemeinsame Maßeinheit oder Vergleichsbasis haben. Sie sind so unterschiedlich, dass sie nicht mit denselben Begriffen erklärt werden können. Äpfel werden mit Birnen verglichen. Diesem Phänomen begegnen wir in der Mediation. Sie ist konzeptuell so anders als ein Gerichtsverfahren, dass sie nicht an den Maßstäben eines Gerichtsverfahrens gemessen werden kann.
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