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Der schwierige Mandant

ID
Beispiel 16618
Bezeichnung
Der schwierige Mandant
Beispiel
Eines Tages erhielt ein Familienrichter den Anruf einer Anwältin. Sie fragte, ob der Richter einen Termin anberaumen könne. Die Anwältin käme mit ihrem Mandanten nicht klar. Der Richter war wohlwollend und verstand die Not der Anwältin. Allerdings sagte er, dass er ohne ein vorliegendes Verfahren kaum einen Termin anberaumen könne. Er wusste auch, dass die Klageerhebung in eine Eskalation führen kann und dem Ansinnen der Anwältin möglicherweise nicht entgegenkommt. Also vereinbarte der Richter mit der Anwältin, dass sie eine Klage einreichen solle. Die Klage soll so knapp wie möglich formuliert sein und so sachlich wie möglich, gerade so dass sie den Anspruch rechtfertigt. Weiterhin wurde vereinbart, die Klage mit einem Prozesskostenhilfeverfahren zu kombinieren. In dem Prozesskostenhilfeverfahren würde der Richter einen Erörterungstermin ansetzen. Es geschah, wie verabredet. In dem Eröffnungstermin erschien auch die Gegenseite mit ihrem Anwalt. Bei der Erörterung stellte es sich heraus, dass die Unterhaltsberechnung der Anwältin für ihren Mandanten einen recht hohen Betrag ausgewiesen hatte. Der Mandant war unsicher, ob so ein hoher Betrag überhaupt rechtens sein könne. So wie bei einer lebensbedrohlichen, medizinische Diagnose wollte er im Grunde ein Zweitvotum, um sich zu vergewissern, dass der Rat der Anwältin korrekt war. Das bestätigte der Richter und verkniff sich auch nicht den Hinweis, dass sogar noch Luft nach oben sei, bei den zugrundeliegenden Einkommensverhältnissen. Es kam dann zu einem Vergleich und die Sache wurde im Einvernehmen beigelegt.
Fundstelle
Gerichtsintervention
Zuordnung
Fall
Schule
integrierte Mediation
Schlagworte
Gewichtung
(0)