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Der Anwalt darf sich Mediator nennen

Eintrag
16427
Datum
2002-01-07
Schlagzeile
Der Anwalt darf sich Mediator nennen
Inhalt
Die Tätigkeit als Mediator ist, wenn sie von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird, als Teilbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit anzusehen.
Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
mediationsrecht    anwaltsrecht    bezeichnung   
Relevanz
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 08:10:08 CEST