Der Beschluss führt aus: "... Die Mediation ist kein Rechtsgebiet, sondern eine alternative Methode der Konfliktlösung. "Mediator" ist also, wenn nicht eine Berufsbezeichnung, so doch die Beschreibung einer Tätigkeit. Auch ist die Mediation nicht den Rechtsanwälten vorbehalten. Diese müssen sich, wenn sie als Mediatoren tätig sind, der Konkurrenz aus anderen Berufen, insbesondere der Psychologen und Therapeuten, stellen. Die Angehörigen dieser Berufe können sich ohne weiteres als "Mediatoren" bezeichnen, weil der Beruf des Mediators noch ungeschützt ist. Wäre den Rechtsanwälten die Führung dieser Bezeichnung verboten, hätten sie dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile."

Volltext der Entscheidung unter https://datenbank.nwb.de/Dokument/209716/