Zeugnis des Mediators in einer Familiensache
- ID
- Beispiel 16248
- Bezeichnung
- Zeugnis des Mediators in einer Familiensache
- Beispiel
- In der Mediation sah es so aus, wls würde die Ehe gerettet werden. Plötzlich und unerwartet wurde die Scheidung trotzdem vollzogen. Die Mediatio, bei der es auch um Zugewinnausgleichsfragen ging, wurde nicht fortgesetzt. Kurz bevor die Ansprüche verjährten, wurde der Mediator als Zeuge in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vrogeladen. Der Mann habe behauptet, dass die Frau in der Mediation falsche Angaben über das Vermögen gemacht habe. Der Mediator schrib daraufhin der Staatsanwaltschaft, dass er zur Zeugenaussage bereit sei, wenn es einen schlüssigen Strafverdacht gäbe. Der Mediator kann nicht getäuscht werden, weil er keine Entscheidungen trifft. Im übrigen war es auch nicht zu einer Abschlussvereinbarung gekommen, sodass der Mann (der ja behauptet gewusst zu haben, dass die Frau lügt) auch kein Betrugsopfer werden konnte. Der Mediator musste nicht ausdsagen.
- Fundstelle
- Verschwiegenheit
- Zuordnung
- Fall
- Schule
- Schlagworte
- strafsache zeugnis zeugnisverweigerung erbrecht aussageverweigerung unwirksam abschlussvereinbarung
- Gewichtung