Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Forschung in Auftrag gegeben, mit der praxisorientierte Leitlinien für die Gestaltung außergerichtlicher Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten entwickelt werden sollten. Nunmehr liegt der Forschungsbericht der Viadrina Universität unter der Leitung von Frau Prof. Gläßer vor. Das Ergebnis wird im Beitrag Erforschung von Beschwerdemechanismen vorgestellt. Der Forschungsbericht ist auf der Seite des BMJV, die im Fundstellenhinweis verlinkt ist, im Originaltext zu finden.
Der Weg vor das staatliche Gericht ist nicht notwendigerweise die einzige mögliche Form, in welcher Betroffene Beschwerden geltend machen und Wiedergutmachung erlangen können. Gerade bei Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Wirtschaftsunternehmen kann die außergerichtliche Streitbeilegung eine Alternative sein – insbesondere dann, wenn sie niedrigschwellig und kostengünstig ist, zügig arbeitet und Gewähr für Unabhängigkeit und Fachkunde bietet. Deswegen setzt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Stärkung des außergerichtlichen Rechtsschutzes in diesem Bereich ein.