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Das internationale Recht und die Mediation

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Titelseite des Abschnitts International im Fachbuch Mediation.
Es geht um das anzuwendende Recht bei internationalöen Streitigkeiten und um die internationale Gerichtsbarkeit. Beachten Sie bitte auch:

International Recht (allgemein) internationales Recht internationale Verfahren Arbitration Mediation

Abstract: So wie es Sprach- und Kulturunterschiede gibt, gibt es auch unterschiedliche Rechtssysteme und Gerichtsbarkeiten. Grundsätzlich ist jeder Staat souverän. Das heißt, jeder Staat hat seine eigene Justiz und sein eigenes Recht. Sobald ein Konflikt einen internationalen Bezug hat, kommt der Mediator mit Fragen des internationalen Rechts in Berührung.

Es gibt 193 Staaten, die Mitglieder der Vereinten Nationen (UNO) sind. Hinzu kommen als Nicht-UN-Mitglieder die Vatikanstadt sowie zwölf Staaten, Nationen, Länder oder Territorien, bei denen die Staatseigenschaft umstritten ist oder die sich in freier Assoziierung zu anderen Staaten befinden.1 Ein souveräner Staat gibt sich sein eigenes Recht. Das führt zu der Frage, was ein Staat überhaupt ist.

Was ist ein Staat?

Besser ist es, von einem Völkerrechtssubjekt zu sprechen, denn der Staat muss in der Lage sein, bei internationalen Abkommen als Partei aufzutreten. Fälschlicherweise wird der Begriff Staat oft mit dem Land gleichgesetzt. Der Begriff ist auch nicht eindeutig definiert. Nach dem Völkerrecht müssen folgende Kriterien zusammenkommen, damit von einem Staat gesprochen werden kann:2

  • eine irgendwie geartete politische Vereinigung einer größeren Menschengruppe
  • die in einem mehr oder weniger geschlossenen Gebiet
  • unter einer mehr oder weniger einheitlichen Form der – etablierten, durchgesetzten oder beschlossenen – Machtausübung lebt.

Im juristischen Verständnis ist ein Staat eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ein Staat kann also Träger von Rechten und Pflichten sein. Als Rechtspersönlichkeit ist er in der Lage, internationale Verträge abzuschließen und sich einem internationalem oder supranationalem Recht zu unterwerfen.

Was ist das internationale Recht?

Mit der Differenzierung der Staaten kommt die Frage auf, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn die Rechtsverhältnisse mehrerer Staaten oder Staatengemeinschaften tangiert sind. Die Rechtsbeziehungen werden unter dem Oberbegriff des internationalen Rechts zusammengefasst. Das europäische Justizportal führt dazu aus:

Das internationale Recht (bzw. Völkerrecht) ist ein Regelwerk, das von Staaten oder Völkern bzw. Völkerrechtssubjekten als für ihre gegenseitigen Beziehungen, einschließlich ihrer Beziehungen zu internationalen Organisationen, verbindlich anerkannt wird. Internationales Recht ist in der Regel in Übereinkünften zwischen souveränen Staaten zu finden bzw. von solchen Übereinkünften abgeleitet.

Was ist das Völkerrecht?

Die Begriffe internationales Recht und Völkerrecht werden oft synonym gebraucht. Das Völkerrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen souveränen Staaten regelt. Es ist ein System von Regeln und Prinzipien, die von den Staaten anerkannt und akzeptiert werden, um ihr Verhalten auf internationaler Ebene zu regeln. Leider kennt das Völkerrecht keine übergeordnete internationale Instanz, die es durchsetzen kann. Die Einhaltung dieser Rechtsgrundsätze beruht größtenteils auf der freiwilligen Zustimmung der Staaten.

Was ist das supranationale Recht?

Das supranationale Recht bezieht sich auf ein Rechtsgebiet, das über das nationale Recht der einzelnen Staaten hinausgeht und auf übergeordneten Institutionen beruht. Diese Institutionen haben die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Ein Beispiel für das supranationale Recht ist das Recht der Europäischen Union (EU). Die EU ist ein Zusammenschluss von Staaten, die bestimmte Kompetenzen an die EU übertragen haben. Ihre primäre Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag), der die rechtlichen Grundlagen und Prinzipien der EU festlegt. Weil das Recht der EU auch Vorschriften über die Mediation enthält, sind internationalrechtliche Fragen in EU-Mitgliedstaaten gegebenenfalls anders zu beurteilen. Nähere Ausführungen dazu enthält der Beitrag über die Cross Border Mediation.

Die wichtigsten internationalen Vereinbarungen

Die wichtigsten und grundlegenden völkerrechtlichen Verträge sind:

  1. Die Charta der Vereinten Nationen ist das Grundgesetz der Vereinten Nationen. Sie legt Ziele, Grundsätze und die Organisationsstruktur der UN fest.
  2. Die Genfer Abkommen regeln das humanitäre Völkerrecht und den Schutz von Personen in bewaffneten Konflikten.
  3. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) garantieren grundlegende Menschenrechte und bilden die Grundlage des internationalen Menschenrechts.
  4. Das Haager Minderjährigenschutzabkommen regelt den Umgang mit familiären Strteitigkeiten um Kinder.

Es gibt auch internationale völkerrechtliche Verträge, die sich mit Mediation befassen:

  1. UN-Resolution über Mediation in internationalen Streitigkeiten (UNGA Resolution 68/303)
  2. Übereinkommen über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in Südostasien (ASEAN Treaty of Amity and Cooperation)
  3. Singapur Abkommen

Schließlich gibt es auch internationale völkerrechtliche Verträge, die sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit befassen:

  1. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen)
  2. Wiener Übereinkommen über Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen

Fälle mit Auslandsberührung

Das internationale Recht ist ein reines Kollisionsrecht. Es bezeichnet die Normen, aus denen sich bei einem Auslandsbezug das anzuwendende Recht ergibt, wenn zwei Rechtssysteme miteinender in Kollision geraten. Anders als im Völkerrecht gibt es kein gemeinsames internationales Recht. Es gibt lediglich (nationale) Vorschriften, die eine Rechtsfestlegung erlauben. Im deutschen Recht befasst sich das EGBGB mit diesen Fragen. Das zweite Kapitel im EGBGB trägt deshalb auch die Überschrift internationales Privatrecht. Es beginnt mit Art. 3 der zwischen dem internationalem Privatrecht und dem EU-Recht unterscheidet. Schon die Bezeichnung als Kollisionsrecht verdeutlicht, dass bei Rechtsbeziehungen zwischen Parteien unterschiedlicher Nationalität und mit Aufenthalt im Ausland stets die Frage aufkommt, welches Recht zur Anwendung kommt. Es gibt stets eine Auswahl. In Betracht kommt das Recht des Staates, denen die Parteien angehören, das Recht des Staates, in dem das Rechtsgeschäft geschlossen wurde, das Recht des Staates wo die Leistung erfolgt oder das Recht des Staates zu dem das Rechtsgeschäft oder die Parteien die größte Nähe aufweisen. Jetzt zeigt sich die Rechtskollision und die Frage, welches Recht im konkreten Fall das stärkere ist. Gerade in dieser Gemengelage kommt der Mediation eine besondere Rolle zu.

Beispiel 15767 - Dem Vernehmen nach soll die Mediation in einem Streit zwischen einem Palästinenser und einem Israeli der einzige Ausweg sein, weil Urteile oder Schiedssprüche jeweils nicht anerkannt werden.

Bedeutung für die Mediation

Wenn die Mediation nicht einen Konflikt zwischen Staaten zu bearbeiten hat, wie etwa bei der Friedensmediation oder in anderen internationalen Beziehungen wie etwa der Menschenrechtsmediation dürften die häufigsten Anwendungsfälle im Bereich des internationalen Privatrechts anzusiedeln sein, wozu auch das Familienrecht gehört. Wie im konkreten Fall damit umzugehen ist, wird im Beitrag über internationale Mediationen ausführlich besprochen.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2023-12-06 09:06 / Version 27.

Aliase: internationales Recht
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