Die häusliche Gewalt
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Häusliche Gewalt ist ein Phänomen, das in allen Gesellschaftsschichten auftritt. Sie umfasst nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychische, sexuelle, wirtschaftliche und soziale Misshandlungen. Ob und wie die Mediation damit umgehen kann ist umstritten. Zweifellos könnte die Mediation eine Hikfestellung anbieten. Um das zu verstehen, müssen wir uns tiefer auf das Thema einlassen.
Was ist häusliche Gewalt?
Eine Definition befindet sich in der Istanbuler Konvention in Art 3 b unter den Begriffsbestimmungen. Dort wird ausgeführt:1
Juristisch betrachtet handelt es sich bei der häuslichen Gewalt nicht um einen eigenen Straftatbestand. Die häusliche Gewalt ist vielmehr ein Oberbegriff für verschiedene Delikte, die im privaten Nahraum begangen werden. Weil die häusliche Gewalt kein eigener Tatbestand ist, werden die einzelnen Taten unter den folgenden, allgemeinen Straftatbeständen verfolgt:
Straftat | StGB-Paragraph | Beispiel (häuslicher Kontext) |
---|---|---|
Körperverletzung | §§ 223–227 | Schlagen, Würgen, Verbrennungen |
Gefährliche KV | § 224 | Einsatz von Waffen/Gegenständen |
Nötigung | § 240 | Einschüchterung, Freiheitsberaubung |
Bedrohung | § 241 | Drohung mit Mord oder Gewalt |
Stalking | § 238 | Nachstellen, Belästigung nach Trennung |
Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung | § 177 | Sexuelle Gewalt in der Ehe/Partnerschaft |
Freiheitsberaubung | § 239 | Einsperren, Ausgehverbot |
Zwangsprostitution | § 232 | Ausbeutung durch Partner |
Neben dem StGB gibt es das Gewaltschutzgesetz,2 das schnellen zivilrechtlichen Schutz bietet:
- § 1 GewSchG: Opfer können Kontakt- und Näherungsverbote erwirken.
- § 2 GewSchG: Gericht kann Wohnungszuweisung entscheiden (Täter muss ausziehen).
- § 4 GewSchG: Eilanträge möglich (Schutz innerhalb von Tagen).
Neben der strafrechtlichen, gibt es eine zivilrechtliche Regelung im sogenannten GewG
Die Formen der häuslichen Gewalt
Die Istanbul Konvention nennt ausdrücklich nicht nur körperliche, sondern auch sexuelle, psychische und sogar wirtschaftliche Gewaltanwendungen. Folgendes ist gemeint:
- Körperliche Gewalt: Schlagen, Treten, Würgen, Verbrennungen, Einsatz von Waffen oder Gegenständen, Vorenthalten medizinischer Versorgung
- Psychische/emotionale Gewalt: Demütigungen, Beleidigungen, Erniedrigungen, Drohungen (gegen das Opfer, Kinder oder Haustiere), Isolierung von Freunden und Familie, Gaslighting (Realitätsverzerrung durch Manipulation)
- Sexuelle Gewalt: Vergewaltigung in der Ehe/Partnerschaft, Nötigung zu ungewollten sexuellen Handlungen, Erniedrigende sexualisierte Sprache
- Wirtschaftliche Gewalt: Kontrolle über Finanzen, Verweigerung von Geld, Arbeitsverbot oder Zwang zur Arbeit, Schuldenmachen im Namen des Opfers
- Soziale Gewalt: Kontrolle über Kontakte (Handy, Internet, Ausgehverbot), Verbot, Familie oder Freunde zu treffen
Alias:
Siehe auch: Wut Verfahrensverzeichnis
Prüfvermerk: -