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Die forensische Mediation

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Hier geht es um die forensische Mediation. Die Ausführungen stehen mit folgenden Beiträgen im Zusammenhang:

Mediationssystematik Recht Anwendungsfelder forensische Mediation

Bei der forensischen Mediation handelt es sich nicht um eine spezielle Form der Mediation. Sie sollte auch nicht mit der Gerichtsmediation verwechselt werden. Der Begriff wurde von Iris Berger eingeführt, um eine Unterscheidung von Mediationen zu ermöglichen, die Fälle betreffen, die auch vor Gericht verhandelt werden können und Mediationen, die Fälle betreffen, die niemals vor Gericht verhandelt werden können. Letzteres sind z.B. Mediationen bei denen es um die Verbesserung des Betriebsklaimas geht oder um die Frage der Trennung an und für sich. Fälle, die auch vor einem Gericht verhandelt werden, haben stets einen Bezug zu Rechtsfragen und meist einen reinen Sachbezug.

Die begriffliche Unterscheidung hilft bei der Spezifikation der Nachfrage. Die These lautet, dass weitaus mehr Fälle in der Mediation bearbeitet werden sie nicht vor Gericht verhandelt werden können, als solche, die gerichtlich verhandelbar sind. Auch ist die Wettbewerbslage und den nach langer Situation eine andere, wenn das Gericht nicht als eine Alternative aufgeführt oder angedroht werden kann.

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-01-30 23:22 / Version 4.

Siehe auch: Verfahrensverzeichnis,
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag März 29, 2024 09:20:49 CET.

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