Vorgesetzte
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Herausforderung Vorgesetzte Abwesenheit Kinder Gruppen Abwerbung
Worum es geht: Besonders bei innerbetrieblichen Konflikten kommt es vor, dass nicht nur die Mitarbeiter sondern auch die Vorgesetzten an der Mediation zu beteiligen sind. Es ist eine Herausforderung trotzdem eine Verhandlung auf gleicher Augenhöhe mit allen Beteiligten herzustellen.
Einführung und Inhalt: Der oder die Vorgesetzte kann als Vertragspartei, Streitpartei und als Konfliktpartei in der Mediation in Erscheinung treten. Der oder die Mediatorin haben darauf zu achten, dass die Rollen geklärt werden. Wenn der oder die Vorgesetzte die Mediation in Auftrag gegeben hat, muss der Mediator nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz darüber informieren, dass und wie die Mediation zustande gekommen ist und welche Kontakte zuvor bestanden haben.
Gleiche Augenhöhe
Wenn der oder die Vorgesetzte als Streit- oder Konfliktpartei auch Mediand oder Mediandin ist, muss der Mediator dafür sorgen, dass die Parteien trotzdem auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandeln können.1 Dass die Parteien Entscheider sind, ist dabei nicht das Problem. Ein Problem kommt erst auf, wenn oder weil die Parteien zu ihren Vorgesetzten in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Der oder die Vorgesetzte werden ihr Verhalten beobachten (zumindest werden die Parteien sich beobachtet fühlen), weshalb sie sich möglicherweise nicht frei äußern können. Auch wenn eine Vertraulichkeit versprochen wird, können Sie sich nicht sicher sein, dass die vorgesetzte Partei, mit der sie anschließend noch zusammenarbeiten müssen, das ein oder andere aus der Mediation mitnimmt. Es wird der vorgesetzten Partei im Idealfall zwar nicht möglich sein, einer Partei wegen des Verhaltens der Partei in der Mediation zu kündigen. Sie könnte aber andere Gelegenheiten finden und andere Gründe suchen, die Kündigung nachzuholen.
Herausforderungen
Bei dieser Ausgangslage ergeben sich folgende Herausforderungen:
- Machtgefälle
- Es ist zu unterscheiden zwischen dem Machtgefälle innerhalb und ausserhalb der Mediation. Das Verhältnis zur vorgesetzten Partei stellt ein Machgefälle dar. Das Machtgefälle ergibt sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis.2 Es besteht ausserhalb der Mediation. Innerhalb der Mediation darf oder sollte es kein Machtgefälle geben. Je nach dem Konzept der Mediation ist auch der Mediator keine Führungspersönlichkeit. Zumindest hat er, anders als der Vorgesetzte, keine Direktionsbefugnisse. Innerhalb der Mediation hat niemand Direktionsbefugnis, sodass alle Entscheidungen im Konsens getroffen werden müssen.3 Der besonnene Mediator wird den Vorgesetzten vor der Mediation auf dieses Phänomen hinweisen und mit ihm am besten in einem Einzelgespräch abstimmen, ob er seine Vorgesetztenrolle innerhalb der Mediation zurückstellen kann. Auch den dabei helfen, indem er die besondere Rolle des Vorgesetzten in der Mediation erläutert, um ihn anschließend wieder zu inthronisieren und ihm seine Vorgesetztenrolle zurückzugeben.
- Offenheit
- Der Mediator hat die aus dem Grundsatz der Offenheit folgende Aufgabe, sicherzustellen dass alle Mediadaten sagen können was ihnen auf dem Herzen liegt.4
- Vertraulichkeit
- Die Vereinbarung der Vertraulichkeit sichert die Offenheit ab. Damit alle Medianden sich der Vertraulichkeit verbindlich unterewerfen, wird sie im Rahmen der Mediationsdurchführungsvereinbarung ausdrücklich festgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist nicht nur darauf zu achten, dass die Informationen, die in der Mediation aufkommen, in keinem Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen. Es ist auch darauf zu achten, dass die Informationen nicht innerhalb des folgenden (fortgeführten) Arbeitsverhältnisses gegen die Partei verwertet werden dürfen.5 Die Gefahr von Repressalien ist gegebenenfalls zu thematisieren.
Bedeutung für die Mediation
Der oder die Mediatorin muss die Beziehung zwischen der vorgesetzten und der abhängigen Partei im Nachgang der Mediation im Blick haben. Im Idealfall ist die Beziehung nach der Mediation geheilt, sodass niemand etwas zu befürchten hat. Wenn der Mediator in dem Verhältnis der Parteien zueinander einen Beziehungskonflikt wahrgenommen hat, muss auch dafür sorgen, dass es keine Rückfallgefahr gibt und dass die Beziehung konstruktiv neu gestaltet wird.
Was tun wenn ...
- Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit
- Der Mediator klärt nicht die Rollen der Beteiligten
- Die Rolle des Vorgesetzten wird nicht geklärt
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Siehe auch: innerbetriebliche Mediation
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