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Verfahrenskompetenz

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Es geht um die Kompetenzen der Mediation und des Mediators. Beachten Sie deshalb bitte auch:

Mediationskompetenz Verfahrenskompetenz Mediatorenkompetenz Ausbildungskompetenz Berufskompetenz

Die Verfahrenskompetenz ist ein Teil der Mediationskompetenz. Auch wenn es schwer fällt, den Begriff der Kompetenz auf ein Konstrukt zu beziehen, das selbst nicht handeln und denken kann, verfügt die Mediation doch über eine Fähigkeit, die aus sich heraus eine Wirkung entfaltet.

 Merke:
Leitsatz 9921 - Die Mediation besitzt eine eigene Kompetenz zur Lösungsfindung, wozu auch die Selbstregulierungskräfte beitragen. Es ist die Aufgabe des Mediators, diese Kompetenz für sich zu nutzen. Mithin besteht die Kompetenz des Mediators darin, die Kompetenz der Mediation zur Entfaltung zu bringen!

Ihre Fähigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen gedanklichen Weg zur Verfügung stellt, der alle Hindernisse umgeht oder aus dem Weg räumt, die einer Lösungsfindung im Wege stehen. In dem Beitrag über die Mediationskompetenz wurde die Verfahrenskompetenz mit nur drei Mewrkmalen dargestellt:

  1. Prozessausrichtung
  2. Gedankenführung
  3. Selbstregulierung

Wenn die Parteien dem von der Mediation vorgegebenen Gedankengang folgen, entwickelt das Verfahren eine Dynamik, die in einen Flow hineinführt. Die Mediation besitzt eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit zur Prozessausrichtung und zur Selbstregulierung, die sich auf den Gedankengang der Parteien auswirkt. Was sich genau unter diesen Merkmalen verbirgt, und wie sich daraus die Fähigkeiten der Mediation ableiten lassen, soll nachfolgend erläutert werden:

Prozessausrichtung

Die Prozessausrichtung bestimmt den Charakter der Mediation. Sie ist insofern als eine Kompetenz zu sehen, weil sie ein wechselseitiges Verstehen im Konflikt ermöglicht, das alle Dimensionen des Streitkontinuums abzudecken vermag. Ihr geht um die Suche nach einer Lösung, woraus sich strategische Kompetenzen ergeben, die den Weg aus einer Konfrontation in eine Kooperation weisen oder die Kooperation als Exklave neben der Konfrontation ermöglichen.1 Die besondere Rolle des Mediators führt in ein Kommunikationsmodell, das den Parteien die Verantwortung zurückgibt. Die Prozessausrichtung ergibt die Grundlage für den Weg der Mediation, der einem Gedankengang entspricht.

Der richtige Weg

Gedankenführung

Die Mediation beschreibt einen Gedankengang zumindest dann, wenn Sie der kognitiven Mediationstheorie folgen.2 Der Gedankengang ist mit einem Weg zu vergleichen, der die gedanklichen Hindernisse bei der Lösungsfindung umgeht oder aus dem Weg räumt.3 Der Weg führt in ein paralleles Denken hinein. Die Kooperation bildet den Kontext, in dem sich die Gedanken der Parteien bewegen. Die kooperative Strategie folgt der Zielsetzung, eine Lösung zu finden. Der Fokus wird hinter das Problem und sogar hinter die Lösung gesetzt. Er orientiert sich am Nutzen. Die Umschiffung des Problems erfolgt, indem die Mediation verschiedene Gedankenwelten erföffnet. Man kann sagen, die Mediation beschreibt einen Weg der aus dem Streit heraus in die Auseinandersetzung hinein führt, um dort die Kriterien herauszuarbeiten, die Gemeinsamkeiten erlauben und den möglichen Nutzen definieren. Eine weitere Fähigkeit der Mediation ist die Bewältigung der Komplexität. Sie stellt alle vernetzten Variablen zur Verfügung, sodass es genügt die Informationen wie Puzzlesteine zusammenzusetzen, um die Gedanken in die Lösung zu lenken. Um diesen Effekt zu erzielen, bedient sich die Mediation der sogenannten funktionalen Einheiten, die mit der korrekten Zusammenführung unter Beachtung der Mediationslogik ihre Wirkung entfalten. Die so entstehenden Bilder und Sichten ermöglichen eine Emergenz. Wenn die Parteien diesen Weg gehen, kommen sie mehr oder weniger automatisch zur Lösung.

Der Gedankengang der Mediation

Selbstregulierung

Die Mediation stellt nicht nur den gedanklichen Weg zur Verfügung. Sie bildet auch ein System, das diesen Weg absichert. Hier spielt das Kommunikationsmodell eine wichtige Rolle, das den Mediator von der Meinungsbildung und der Entscheidung befreit. Die Parteien sind auf sich selbst gestellt. Die Mediation achtet streng darauf, dass der Weg der Lösungsfindung eingehalten wird. Die Freiwilligkeit gibt den Parteien eine Kontrolle, mit der sie sicherstellen können, dass das Ergebnis dem erwarteten Nutzen (nicht Erlösung!) entspricht. Auch andere Grundsätze tragen z um Selbsterhalt und zur Sicherung der Mediation bei.4

Selbstregulierungskräfte der Mediation

Könnte die Mediation selbst handeln, bräuchte sie kein Mediator, um diese Wirkung zu entfalten. Weil sie sich des Mediators bedienen muss, stellt sie ihr Know-how im Rahmen einer Methodik zur Verfügung, die auf eine ungewohnte Art des Denkens zurückzuführen ist und es ermöglicht. Damit wird die Kompetenz des Mediators angesprochen, die im wesentlichen darin besteht, die Mediation zur Wirkung zu bringen.

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-06-20 19:27 / Version 18.

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