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Das Transparenzprinzip

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Archivseite, die mit Titel Grundsätze im Abschnitt Verfahren des Mediationshandbuchs im Zusammenhang steht. Die Grundsätze der Mediation geben Orientierung und helfen bei der korrekten Umsetzung der Mediation. Bitte beachten Sie auch:

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Das Transparenzprinzip korrespondiert mit dem Prinzip der Informiertheit und dem Konsensprinzip. Anders als bei einem Gerichtsverfahren hat der Mediator keine Direktionsbefugnis. Er muss also alle Entscheidungen auch hinsichtlich des Verfahrens mit den Parteien im Konsens treffen. Schon deshalb muss er Hintergründe aufdecken, damit die Parteien mitdenken können. Das Transparenzprinzip hat auch eine strategische Bedeutung. Die Mediation erwartet eine Kooperation. Die Kooperation basiert auf Vertrauen. Vertrauen wiederum basiert auf der Offenheit. Diese wiederum basiert auf der Transparenz. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und kann mit durchscheinend oder Durchsichtigkeit übersetzt werden.

Anwendung

Die Transparenz über das Verfahren dort hergestellt, indem der Mediator schon in der 1.Phase den Weg, das Ziel und den Zweck der Mediation offenlegt und mit den Parteien abstimmt und sie erfolgt in Form der Verbalisierung bei der Mediationsanalyse und durchgängig im Zusammenhang mit dem Loopen. Die Rückmeldungen des Mediator sollen dazu beitragen, dass Motive, Hintergründe und Bedeutungen aufgedeckt werden. Die dadurch ermöglichte Transparenz erlaubt es, Personen, Zusammenhänge und Vorgänge korrekt einzuschätzen. Sie erlaubt es auch, vorläufige Interpretationen und falsche Einschäzungen zu verhindern oder zu korrigieren und alle entscheidungsrelevanten Informationen aufzudecken.

Grenzen der Transparenz

Die Transparenz gilt nicht uneingeschränkt. Es gibt Techniken, die ihre Wirkung verlieren, wenn die Hintergründe offengelegt werden.

Beispiel 11954 - Eine paradoxe Intervention ist nicht mehr paradox, wenn ihr Zweck offengelegt wird. Sie würde zu einer Metakommunikation degradiert werden.


Auch der Inhalt eines Einzelgespräches unterliegt nicht der Transparenz, anders als das Einzelgespräch selbst. Der Mediator muss offenlegen, dass ein Einzelgespräch stattgefunden hat oder stattfinden soll. Er darf den Inhalt aber nur insofern weitergeben, wie es sein Gesprächspartner erlaubt.

Absicherung der Transparenz

Die Transparenz ist Bedingung und Auswirkung eines offenen Gesprächs. Die Vertraulichkeit ist eine Bedingung, um die Transparenz zu ermöglichen. Besonders dann, wenn sich die Parteien noch nicht vollständig von der Konfrontation entfernt haben, kann jede von der Offenheit und Transparenz zu einem strategischen Nachteil in der Konfrontation führen. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Beitrag über die Vertraulichkeit.

Über die Vertraulichkeit der und in der Mediation

Bedeutung für die Mediation

Das Transparenzprinzip wird nicht immer erwähnt, zumindest nicht mit diesem Wort. Es findet sich in dem Hinweis auf Fairness, Offenheit und andere Prinzipien wieder, die eine Transparenz voraussetzen. Es kann jedoch erwähnt werden, wenn der Mediator auf die Grundsätze des Verfahrens hinweist oder wenn sich ein Anlass dafür ergibt. Das Prinzip wird im Wiki aufgeführt, welche die Vollständigkeit im Vordergrund steht.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2023-04-07 10:54 / Version 11.

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