Merkblatt für Anwälte als (externe) Berater
Auch als externe Berater sollten Anwälte den Verlauf der Mediation kennen und respektieren, wenn sie ihre Partei unterstützen wollen. Der Mediator wird ihre Beratung zu schätzen wissen, wenn sie die Mediation unterstützt und ihren Zielen nicht zuwiderläuft. Das folfgende Merkblatt kann der Mediator über seine Partei oder direkt einem anwaltlichen Berater aushändigen, um ihn korrekt in die Mediation einzubeziehen.
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Anwalt als (externer) Berater
Sie sind von der Partei zur Rechtsberatung beauftragt und gegebenenfalls zur Prozessvertretung. Die Partei hat sich für eine Mediation entschlossen. Die Mediation kann für alle Beteiligten, einschließlich der Berater, zum Vorteil gereichen, wenn sie sich verwirklichen kann. Zu dem Zweck bitte ich folgendes zu beachten:
- Die Mediation sucht eine Lösung, die für die Parteien die nützlichste ist. Dabei geht die Mediation auf alle Aspekte ein, die zur Lösungsfindung beitragen.
- Zunächst wird versucht, eine rein am Nutzen ausgerichtete Lösung zu finden, die in der Lage ist, den Konflikt insgesamt aufzulösen.
- Ist die Lösung gefunden, wird sie mit anderen Lösungsmodellen wie z.B. auch die gerichtliche Lösung verglichen. Dieser Vergleich erfolgt in der WATNA-BATNA Instanz, wo Ihr Rechtsrat von immenser Bedeutung sein wird. In dieser Verfahrensinstanz werden die Parteien aufgefordert, die gefundene Lösung rechtlich überprüfen zu lassen und Alternativen zu erwägen, sodass sie von allen denkbaren Lösungen die beste finden werden.
- Bei der Formukierung der Abschkussvereinbarung wird eine rechtloiche Beratung ebenfalls erforderlich sein.
- Es ist eine große Hilfe, wenn die Lösungsoffenheit bis dahin sichergestellt wird und die Parteien nicht an eine vorgegebene Lösung (Position) gebunden werden.
- Sie haben (im Einverständnis mit den Parteien) gerne die Möglichkeit, persönblich an der Mediatiuon teilzunehmen.
Ich danke für die Kooperation
Unterschrift
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, diese Formulierung in der Mediationsdurchführungsvereinbarung aufzunehmen.
Siehe auch: Anwaltsmediator, Mediationsdurchführungsvereinbarung