Lade...
 

Stellvertretermediation

Wissensmanagement » Diese Seite wird im Archiv hinterlegt. Weil sie eine Mediation betrifft, ergibt sich eine logische Zuordnung zur Mediationsdatenbank unterhalb der Enzyklopädie der Wiki-Abteilung Wissen und zum Abschnitt Mediation im 3. Buchabschnitt des Fachbuchs Mediation.

Mediation Stellvertretermediation Vertretung Mediationsformen Eintrag Suche

Es geht um eine Mediation, die mit Stellvertretern durchgeführt wird, die keine sind. Das Modell bietet dennoch einen interessanten Lösungsansatz für den Fall, dass sich nur eine Partei mit der Mediation einverstanden erklärt und nach Wegen einer Konfliktlösung sucht. Die gegnerlose Mediation wird auch als Mediation mit Stellvertretung bezeichnet. Sie wurde (soweit ersichtlich) erstmals von Hatlapa und Sander beschrieben.1 Ihre Anwendung wird ausdrücklich auf den Fall bezogen, wenn nur eine Partei zur Mediation bereit ist. Die Autoren behaupten, dass auch in diesem Fall eine Mediation möglich sei und auch erfolgreich durchgeführt werden könne.

Die Stellvertretermediation simuliert lediglich eine Verhandlungssituation ähnlich einem Rollenspiel. Bei der Simulation wirkt eine echte Partei mit. Für die Gegenpartei tritt ein Rollenspieler auf. Gespielt wird der reale Fall. Bei einem aus mindestens zwei Mediatoren bestehendem Team repräsentiert einer der Mediatoren die abwesende Partei, während der zweite Mediator den Prozess im Sinne der Mediation leitet. Der als Streitpartei agierende Mediator vollzieht den Rollenwechsel nur für die 3.Phase der Konflikterhellung. Die Vorgehensweise soll der anwesenden Partei helfen, sich bestimmter Muster und Konstellationen ihres Konflikts stärker bewusst zu werden. Wegen des geänderten Verhaltens der Partei ergeben sich im Nachgang Fernwirkungen auf die nicht anwesende Partei. Das Ergebnis wird als Abschlussvereinbarung mit der Partei selbst festgehalten.

Der Fall unterscheidet sich grundlegend von der am Verfahren beteiligten, aber im Termin (lediglich) abwesenden Partei, weil es in diesem Verfahren gar keine zweite Partei gibt. Mithin kann die Vorgehensweise KEINE Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes sein. Das Mediationsgesetz geht immer von einer Parteimehrheit aus, bei der eine verbindliche Abschlussvereinbarung möglich ist. Der Begriff Mediation mit Stellvertretung ist auch insoweit irreführend, weil zumindest keine Stellvertretung im juristischen Sinne vorliegt. Sie würde eine Bevollmächtigung voraussetzen. Juristisch betrachtet wäre der Stellvertreter ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Die Stellvertretung bezieht sich also nicht auf die Rechtshandlungen. Sie passt eher in das Bild einer Aufstellung, bei der Repräsentanten stellvertretend für Konfliktparteien gestellt werden. Die Stellvertretung bezieht sich also nur auf die Rolle und die mögliche Interaktion mit einer anderen Person.

 Bearbeitungshinweis:
Dieser Beitrag muss noch bearbeitet werden. Sie können daran mitwirken. Bitte informieren Sie sich im Beitrag Bearbeitungsbedarf. Die Bearbeitungsrückstände werden zur Textvollendung vorgemerkt. Sie können sich eine Benachrichtigung über Änderungen zusenden lassen.


Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-04-29 23:13 / Version .

Alias: Vertretungsmediation
Prüfvermerk: -

3 Siehe auch -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag April 30, 2024 07:39:59 CEST.

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten