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Rechtsprechung Neueintrag

Wissensmanagement » Sie befinden auf einer Funktionsseite zur Erfassung der Rechtsprechung in der Datenbank und als Artikel. Die Datenbank ist mit der Nachrichtendatenbank identisch. Hier haben Sie die Möglichkeit, neue Einträge hinzuzufügen und Entscheidungen einzustellen.

Rechtsprechung Zum Tracker Neueintrag Rechtsprechungstrend Einreichen

Hier können Sie eine neue Entscheidung (Urteil oder Beschluß) eines Gerichts eingeben. Anschließend können Sie die Entscheidung mit folgendem Code im Text als Link verwenden:

{objectlink type="trackeritem" id="XXX"}

Artikel anlegen

Sie können die Entscheidung in der Datenbank zitieren und als Artikel im Volltext anlegen. Artikrl haben den Vorteil, dass sie mit dem gesamten Wortlaut in die Wiki Suche eingehen und kommentiert werden können. Zusätzlich muss der Artikel, weil er eine Rechtsprechung betrifft, in der Datenbank registriert werden. Der Dateneintrag kann und sollte auf den Artikel als Fundstelle verweisen. Um diesen Effekt zu erreichen, sollten Sie zunächst den Artikrl erstellen:

Einreichen

Dateneintrag

Daer Datenbankeintrag ist unabhängig von den Artikeln möglich und kann auch auf die Originalquelle verweisen. Der Eintrag erfolgt bei den Nachrichten, die auch als Rechtsprechungsdatenbank fungiert:


Du hast keine Berechtigung einen Eintrag einzufügen

Hinweise und Fußnoten
Bearbeitungsstand: 2024-05-01 10:19 / Version .


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag Januar 24, 2025 23:14:38 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minuten