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Standardmediationsvertrag


Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Formularseite, die dem Titel Formulare der Abteilung Werkzeuge zugeordnet wird. Die Formulare sind Mustertexte, die zu verschiedenen Anlässen genutzt werden können. Sie dürfen die Formulare mit dem ©-Hinweis verwenden.

Formularsammlung Mustervertrag Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung

Dieses Vertragsmuster kann eingesetzt werden in folgenden Fällen:

  • Parteien: 1 Mediator, 2 Medianden. Die Medianden sind mit den Auftraggebern identisch.
    Bitte beachten Sie: Wenn Auftraggeber und Medianden auseinanderfallen (etwa bei der Donatormediation), werden ergänzende Klauseln zur Wahrung der Vertraulichkeit und Freiwilligkeit der am Verfahren beteiligten Personen erforderlich.
  • Mediator: Es wird nur ein Mediator unmittelbar beauftragt.
  • Anwendungsbereich: evaluative und facilitative Mediation, schnelle kostengünstige Problemlösungen
  • Besonderheit: Die Vereinbarung über das Verfahren selbst werden in einem separaten Dokument, der Mediationsdurchführungsvereinbarung, festgehalten. Die Trennung der Verpflichtungsvereinbarung von der Verfahrensvereinbarung verwirklicht das Erfüllungsprinzip. der Rechtsgrund für die Mediation und die sich daraus ergebende Leistungsverpflichtung (Honorarverpflichtung) wird für die Parteien besser erkennbar und vom „Verfahrensrecht" getrennt, sodass auch die Verfahrensregeln besser identifiziert werden können.

Weitere Vertragsmuster für alle denkbaren Fälle finden Sie in dem Buch Mediationsverträge bei Wiki unlimited.

Mediationsvertrag


über die Durchführung einer Mediation in einer <Familien- / Wirtschafts- / XY-Angelegenheit>1
zwischen2

  1. . ….. (nachfolgend bezeichnet als Auftraggeber 1)

sowie

  1. . ….nachfolgend bezeichnet als Auftraggeber 2

und

  1. . ....nachfolgend bezeichnet als Auftragnehmer

Leistungsvereinbarung

Gegenstand

Die Auftraggeber ersuchen den/die Auftragnehmer/in als Mediator/in zur Durchführung einer Mediation über ... <kurzes Thema wie z.B. Familienangelegenheit, Erbschaftsangelegenheit>.

Die Mediation wird nach den Standards <des Verbandes, der Institution oder den gemäß dem Kunstregelverzeichnis3 > durchgeführt.4 Die Bearbeitungumfang und -tiefe werden mit den Parteien bedarfsorientiert abgestimmt.5 Eine Beratung findet nur über Fragen des Verfahrens statt. Die Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, eine externe parteiliche Beratung einzuholen.6

Parteien

Die Auftraggeber sind zugleich die Medianden des Verfahrens. Der/die Auftragnehmer/in ist der gewählte Mediator7 .

Honorar

Die Kosten betragen xxx,- EUR inklusive xxx% MWSt. je Zeitstunde. Die Berechnung erfolgt im Halbstundentakt. Für die Anfertigung von Protokollen oder anderen vorbereitenden Arbeiten außerhalb der Mediationssitzung wird der gleiche Stundensatz angewendet.

Kosten und Auslagen

Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten oder Verbrauchsmaterialien werden den Medianten nach vorheriger Absprache und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Zahlung

Die Parteien haften gesamtschuldnerisch. Im Innenverhältnis haften die Parteien nach Kopfteilen getrennt. Die Rechnung wird nach den Haftungsanteilen getrennt ausgestellt.

Die Zahlung erfolgt innerhalb zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Überweisungen werden auf das folgende Konto erbeten: ...

Haftung

Eine Haftung findet nicht statt, außer für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Zeitlicher Rahmen

Die abzurechnenden Leistungen und die rechtlichen Wirkungen dieser Vereinbarung beginnen mit der Unterzeichnung des Mediationsvertrages.

Verfahrensvereinbarung

Die Vereinbarungen hinsichtlich des Verfahrens, seiner Bedingungen und Durchführung, erfolgen auf der Grundlage dieses Vertrages in einer gesonderten Mediationsdurchführungsvereinbarung und werden zum Bestandteil dieser Vereinbarung.

Widerrufsbelehrung

Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Mediators geschlossen, können die Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung widerrufen. Das Widerrufsrecht wird ausgeübt mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Brief, Telex oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn der Widerruf vor Fristablauf abgesandt wird. Die Parteien verlangen, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist aufgenommen wird. Die bis zu einem eventuell erklärten Widerspruch erbrachten Dienstleistungen sind dennoch angemessen zu vergüten.

Datenschutz

Zur Durchführung der Mediation werden folgende Daten verabeitet: Personenbezogene Daten, soweit sie für die Kontaktaufnahme und die Durchführung des Verfahrens erforderlich sind, sowie verfahrensbezogene Daten, soweit sie für die Duchfürhung des Verfahrens und für die Abrechnung erforderlich sind. Außerdem werden Protokolle von Vereinbarungen, die während der Mediation abgeschlossen werden, sowie Kopien der Flipcharts archiviert. Die Dauer der Datenspeicherung erfolgt bís zum Abschluss des Verfahrens. Die Parteioen erklären ihr Einverständnis mit dieser Datenverabeitung. Eine Weitergabe der Daten ist ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zulässig.

Ort..., den ……………… (………… Uhr)
Unterschriften

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2024-04-21 11:07 / Version 43.

Alias: Mediationsvertragsmuster
Siehe auch: ((Mediationsverträge, Widerruf, Datenschutzerklärung, Aktenführung, MDV
Prüfvermerk:

1 Diese Spezifikation kann auch wegbleiben. Ungünstig wäre es von einer "Familienmediation", "Wirtschaftsmediation" usw. zu reden, weil damit ein Format angenommen werden könnte.
2 Diese Form des Rubrums wurde gewählt, um auszudrücken, dass der Mediator nicht auf der einen und die Mediatoren auf den anderen Seite des Vertrages stehen, sondern jeder mit jedem kontraktiert
3 Fundstelle: Kunstregelverzeichnis
4 Dass die Mediation nach den Vorschriften des Mediationsgesetzes durchgeführt wird, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Weil die Vorschriften jedoch wenig spezifiziert sind, empfiehlt es sich, den Leistungsinhalt genauer zu beschreiben. Dazu können Standards einbezogen werden oder der Hinweis auf das Pflichtenverzeichnis.
5 Dieser Hinweis sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Er bezieht sich auf das zu wählende Mediationsmodell und hat Einfluss auf Dauer und Alt-Bearbeitungstiefe, mithin auf die Kostenfolge.
6 Besonders bei Anwaltsmediatoren und Notarmediatoren sollte die Beratung deutlich von der berufspflichtigen Beratung abgegrenzt werden. Seit der Entscheidung des BGH vom 21.9.2017 IX-ZR-34-17 könnte sonst eine anwaltliche Beratungspflicht unterstellt werden.
7 Abweichungen sind z.B. bei der Donatormediation zuständig.


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Seite zuletzt geändert am Freitag Dezember 27, 2024 13:46:43 CET.

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