Merkblatt für Online-Mediationen
Die Onlinemediation ist ein durchaus geeignetes Mittel zur Durchführung von Mediationen. Es gibt Vor- und Nachteile, die der Mediator im Blick haben sollte, wenn er ein Online-Meeting vereinbart. Nähere Ausführungen dazu finden Sie hier:
Um die Onlinemediation so effizient wie möglich zu gestalten, kann den Konferenzteilnehmern das folgende Merkblatt ausgehändigt werden. Empfehlen Sie diese Seite einfach weiter:
Was ist bei Onlinemediationen zu beachten?
Nach §2 Abs. 3 Mediationsgesetz hat der Mediator die Kommunikation der Parteien zu fördern und zu gewährleisten, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Stimmen Sie also mit dem Mediator ab, dass ein Onlinemeeting in der Mediation das geeignete Mittel ist.
Empfehlungen für den Mediator
- Sprechen Sie die Medianden auf ihre Erfahrung mit der virtuellen Kommunikation an. Wenig erfahrene Parteien brauchen mehr Unterstützung und Anleitung. Mit den Parteien sollte abgestimmt werden, welche Unterstützung erforderlich ist.
- Geben Sie ein kurze technische Anleitung, um sicherzugehen, dass und elche Funktionen des Onlineprogramms wie zu nutzen sind (z.B. Abschaltung de Mikros usw).
- Chats können genutzt werden. Weisen Sie darauf hin, dass Chatnotizen, die nicht an alle gerichtet sind, als Einzelgespräch gelten und wie solche zu behandeln sind. Vereinbaren Sie die Regeln (z.B. dass der Mediator die Chatnotiz verwerten kann, wenn deren Vertraulichkeit nicht ausdrücklich vorbehalten wird).
Tips für die Medianden
- Achten Sie darauf, dass der Raum in dem Sie sich befinden eine optimale Internetverbindung hat.
- Testen Sie die Onlineverbindung rechtzeitig vor dem Treffen, damit bei dem Treffen keine Probleme aufkommen
- Achten Sie auf den Hintergrund und den Raum, der in der Kamera gezeigt wird. In der Mediation werden neutrale Räume bevorzugt, die keine emotionalen Bezüge aufweisen.
- Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei normaler Sprechgeschwindigkeit deutlich sprechen.
- Machen Sie es sich auf Ihrem Arbeitsplatz gemütlich.
- Achten Sie aber bitte darauf, dass Ihr Gesicht etwa bis zur Schulter deutlich sichtbar ist und den Monitor ausfüllt. Vermeiden Sie dunkle Räume oder ein Gegenlicht (keine Lichtquelle im Rücken).
- Zum Schutz der Vertraulichkeit darf sich außer Ihnen niemand in dem Raum befinden. §2 Abs. 4 Mediationsgesetz würde die Zustimmung aller Parteien voraussetzen.
- Aufzeichnungen oder Mirtschnitte sind nicht erlaubt.
- Melden Sie sich bitte mit Ihrem richtigen Namen an, mit dem Sie auch angesprochen werden wollen
- Lassen Sie einander ausreden.
- Sie können den Chat mit dem Mediator benutzen, um sich während der Gegenrede Notizen zu machen, die dann gegebenenfalls zu besprechen sind.
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Hinweise für Interessierte beizulegen.
Siehe auch: Onlinemediation