Dummheit | Im Allgemeinen wird Dummheit als ein Mangel an Intelligenz, Wissen, Urteilsvermögen oder Einsichtsfähigkeit betrachtet. Es bezieht sich auf eine begrenzte Fähigkeit, Informationen zu verstehen, Probleme zu lösen oder angemessen zu handeln. Der Verstand spielt in der Mediation eine wichtige Rolle, besonders dann wenn es um die Einsichtsfähigkeit geht. Welche Anforderungen sind an die Intelligenz der Parteien zu stellen, damit sie an einer Mediation teilnehmen können? |
Doublethink | Im Deutschen auch Doppeldenk oder Zwiedenken genannt, bezeichnet das Phänomen der gleichzeitigen Akzeptanz von widersprüchlichen oder sich gegenseitig ausschließenden Überzeugungen, die beide als wahrhaftig behauptet und angesehen werden (können). In der Psychologie wird das Phänomen unter den Begriffen kognitive Dissonanz und kognitive Verzerrung besprochen und als eine psychische Entlastung beschrieben. |
Erfolglosigkeitsbescheinigung | Im Falle einer gescheiterten Streitbeilegung in den Fällen des § 15 a EGZPO haben die Parteien eine Erfolglosigkeitsbescheinigung vorzulegen, um die Zulässigkeit der Klage nachzuweisen. § 15 a ZPO Abs. 1 Satz 2 besagt: "Der Kläger hat eine von der Gütestelle ausgestellte Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einzureichen". Aus dem Wortlaut lässt sich herleiten, dass der versuch auch gescheitert ist, wenn der Gegner dem Schlichtungsantrag keine Folge leistet. Damit unterscheidet sich die Erfolglosigkeitsbescheinigung von der Teilnahmebescheinigung nach § 135 FamFG. |
Mediationsdurchführungsvereinbarung | Im Gegensatz zum Mediationsvertrag, der das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (also z.B. Mediator und Medianden) regelt, legt die Mediationsdurchführungsvereinbarung die prozessrechtlichen Verhältnisse und Bedingungen fest. |
Realitätskontrolle | Im Gegensatz zum Realitätscheck bewirkt die Realitätskontrolle eine Überprüfung der Fakten, auf der die Lösung basiert und um eine Aussage darüber treffen zu können, ob die gefundene Lösung zukunftsfähig ist. |
Fehlerquellenanalyse | Im Gegensatz zur Fehleranalyse, die ein fehlerhaftes Verhalten des Mediators bewertet, bietet die Fehlerquellenanalyse Hinweise für eine prophylaktische Fehlervermeidung. |
Rechtsinformation | Im Gegensatz zur Rechtsberatung bezieht sich Rechtsinformation lediglich auf die Vermittlung allgemeiner rechtlicher Kenntnisse und Informationen ohne konkreten Einzelfallbezug. Hierbei geht es nicht um eine individuelle Beurteilung des Sachverhalts, sondern um die Vermittlung von grundlegenden Informationen und Gesetzeskenntnissen. Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer Rechtsinformation hängt im Wesentlichen davon ab, ob die rechtliche Beurteilung eine Subsumtion erfordert. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob und inwieweit Rechtshinweise in die Mediation einfließen können. |
Kostenstreit | Im Gerichtsverfahren kann ein Streit über die Kostenentscheidung nur zusammen mit dem Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung eingelegt werden. In der Mediation ist ein Kostenstreit unter den Parteien über die Frage, wer welche Kosten oder Kostenanteile zu übernehmen hat nur im Vorfeld oder zu Beginn der Mediation denkbar. Der Kostenstreit ist von einem Streit über die Honorierung des Mediators zu unterscheiden. |
Zertifikat | Im Grunde ist ein Zertifikat lediglich eine Bescheinigung. Oft wird es aber mit einer Qualifikation verbunden. Besonders bei der Ausbildung zum Mediator werden an die Zertifizierung Erwartungen geknüpft. Der Beitrag Ausbildungszertifikate stellt eine Übersicht zur Verfügung. |
Spiegeln | Im hier verstandenen Sinn bedeutet Spiegeln die Reaktion auf Verhaltensweisen eines Gesprächspartners, indem dessen Perspektive eingenommen und das Verstandene an ihn „zurückspiegelt“ wird. Der Vorgang wird mit dem aktiven und präzisen Zuhören beschrieben. In der Psychologie gibt es noch andere Konnotationen zu dem Begriff. |
Streitgegenstand | Im juristischen Verfahren der Gegenstand der Sache, die zu verhandeln ist. Der Streitgegenstand ergibt sich aus dem Antrag und dem Sachverhalt. |
Krise | Im logischen Verständnis ist die Krise ein schmerzhafter seelischer Zustand, der einen inneren Konflikt darstellt. |
Lehrlingsmediation | Im österreichischen § 15a Berufsausbildungsgesetz ist zwingend eine Mediation durchzuführen, wenn ein Lehrberechtigter die außerordentliche Lösung eines Lehrverhältnisses in Erwägung zieht. Die Mediation soll es den Beteiligten ermöglichen, für ihre Konflikte unter Begleitung eines fachkundigen Mediators selbst eine Lösung zu finden. In die Mediation sind der Lehrberechtigte, der Lehrling (bei Minderjährigkeit auch der gesetzliche Vertreter) und auf Verlangen des Lehrlings eine Person seines Vertrauens einzubeziehen. Es muss mindestens eine Mediationssitzung geben. Das Verfahren endet dann durch Zeitablauf spätestens mit Beginn des fünften Werktages vor Ablauf des 11. bzw. 23. Lehrmonats. |
Assoziation | Im psychologischen Verständnis beschreibt die Assoziation die (un)willkürliche gedankliche Verknüpfung, wobei kognitive Elemente, Emotionen oder Sinneseindrücke bedingungsabhängig miteinander verknüpft werden. |
Ja-Straße | Im Streit neigen die Parteien zu einem ablehnenden Denken. Sie fokussieren das was schlecht läuft und dementsprechend ungünstig entwickeln sich ihre Gedanken, wenn sie auf eine Lösung ausgerichtet werden. Der Mediator nimmt die Parteien in ein Ja-Denken. Erstelle positive Aspekte heraus (die die Parteien zwar äußern aber nicht sehen). Alle seine Fragen werden mit einem Jahr beantwortet. Die Parteien werden Schritt für Schritt in ein positives Denken überführt. |
Kostenunterwerfung | Im streitigen Gerichtsverfahren muss die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite in dem Umfang erstatten, in dem sie unterliegt. In der Mediation werden die Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Verlieren getragen. Das Gerichtsverfahren schaut auf die Verursachung, die Mediation schaut auf den Weg als kostenauslösenden Faktor. Eine Kostenunterwerfung kann auch in der Mediation vereinbart werden, wobei allerdings fraglich ist welchem Umstand die Unterwerfung gezollt wird, wenn die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln und ein Win-win-Ergebnis zustande kommt.
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Verunsicherung | Im Umgang miteinander wird die Verunsicherung eines anderen eher als eine konfrontative Handlung gesehenen. Sie kann aber durchaus auch unterstützend gemeint sein. Es kommt also darauf an, wie und wozu sie erfolgt. In der Mediation kann sie eine zum Nachdenken anregende und zur Suche nach Lösungen motivierende Intervention sein. Entscheidend ist, die Partei mit ihrer Verunsicherung nicht im Stich zu lassen sondern zu helfen, die Verunsicherung aufzulösen. |
Vergeltung | Im ursprünglichen Sinn war die Vergeltung die Entlohnung für eine Tat. Inzwischen wird der Begriff eher negativ konnotiert und kommt der Rache sehr nah. Die Vergeltung ist eine Reaktion auf eine als ungerechtfertigt empfundene Verletzung die darauf abzielt, Gerechtigkeit herzustellen. |
Werkzeuge der Mediation | Im Verständnis der Mediation bezeichnen Werkzeuge die Gesamtheit aller Hilfsmittel und Vorgehensweisen, die zur Verwirklichung der Mediation beitragen. Im engen Verständnis werden damit die Techniken der Mediation beschrieben. |
elterliche Sorge | Im Volksmund ist vom Sorgerecht die Rede. Die rechtlich korrekte Bezeichnung heisst: elterliche Sorge, weil es sich um ein Recht der Eltern und der Kinder handelt, das Rechte und Pflichten auslöst. Die Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. |