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Konsolidierung der Berufstätigkeit

Die Mediation ist nicht nur eine interdisziplinäre, sondern auch eine interprofessionelle Dienstleistung. Es gibt Berührungspunkte mit vielen anderen Berufen und Dienstleistungen, die aufeinander abzustimmen und zu konsolidieren sind. Die Konsolidierung trägt dazu bei, den Erfolg der Mediation zu gewährleisten. Beachten Sie bitte auch folgende korrespondierenden Beiträge:

Interprofessionalität Konsolidierung Zusammenarbeit der Wettbewerber Berufsverzeichnis Dienstleistungsverzeichnis

Formen der Zusammenarbeit

Während die wettbewerblichen Gründe für eine interprofessionelle Zusammenarbeit in dem Kapitel Beitrag Zusammenarbeit dargestellt werden, geht es hier um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zur Koordination der Dienstleistungen im konkreten Fall. Die Mediation wird als eine hinkende Dienstleistung beschrieben. Sie kann nicht den gesamten Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Partei abdecken. Oft benötigen die Parteien neben der Mediation noch eine anwaltliche Beratung, eine notarielle Beurkundung, ein Coaching oder eine Therapie. Nicht immer gehen diese Diensleistungen mit den Zielen der Mediation einher. Wenn die Dienstleistungen nicht aufeinander abgestimmt sind, kann es zu Behinderungen und Irritationen kommen, die den Parteien nicht gerade hilfreich sind.

Damit die Mediation reibungslos verläuft und ihr vorgesehnes Ziel verwirklichen kann, gehört es zu den Aufgaben des Mediators oder der Mediatorin, die Mediation gegen die angenzenden Dienstleistungen zu konsolidieren.1 Die Konsolidierung setzt eine Verfahrensabgrenzung voraus2 und eine Vorausschau, welche Verfahren und Dienstleistungen gegebenenfalls ergänzend heranzuziehen sind oder in Anspruch genommen werden. Weil die Parteien regelmäßig die Auftraggeber der anderen Dienstleister sind, kann der Mediator sie darüber informieren, wie die Dienstleister zu instruieren sind, damit sie mit der Mediation konform gehen. Er kann sich aber auch von der Verschwiegenheitspflicht enbinden lassen und selbst mit den Dienstleistern Kontakt aufnehmen. Auf diese Weise kann er sicherstellen, dass die korrekte Informationen über die Möglichkeiten und Potenziale der Mediation korrekt ausgetauscht und weitergegeben werden.

Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

Anwälte können schon vor der Mediation eingeschaltet sein oder während der Mediation eingeschaltet werden. Es ist wichtig, den Mediator davon in Kenntnis zu setzen und die Dienstleistungen gegeneinander abzugrenzen. Die Zusammenarbeit könnte wie folgt gestaltet werden:

  • Abstimmung unter den Dienstleistern über die jeweiligen Dienstleistungserwartungen und deren Inhalte (nicht immer wissen Anwälte was der Mediator leisten kann und umgekehrt)
  • Es bietet sich eine Vereinbarung an, eskalierende und überraschende Maßnahmen zu unterlassen oder wenigstens den Mediator davon in Kenntnis zu setzen.
  • Es sollte auch mit den Parteien von vorne herein geklärt werden, wann und wie die Rechtsberatung in die Mediation eingebunden wird.
  • Wenn der Mediator nicht selbst mit den Anwälten Kontakt aufnimmt, macht es Sinn die Rechtsfragen und den zugrunde liegenden Sachverhalt in der Mediation herauszuarbeiten und zu dokumentieren, damit die Parteien ihre Anwälte gleichförmig informieren.
  • Wenn ein Anwalt die Auffassung vertritt, dass eine gerichtliche Lösung vorteilhafter sei, ist das noch kein Grund die Mediation abzubrechen. Ganz abgesehen davon, dass das Votum des Anwaltes in der Mediation erörtert werden muss, nutzt dem Anwalt die Einsachätzung des Mediators über das Streitverhalten, weil er beide Parteien im Blick hat und Kontingenzen besser einschätzen kann.
  • Wenn es um die Manifestation der Lösung geht, kann und sollte der Anwalt direkt an den Vertragsverhandlungen beteiligt sein.

Zusammenarbeit mit Notaren

Im Gegensatz zu den Rechtsanwälten werden Notare erst eingeschaltet, nachdem die Abschlussvereinbarung zustande gekommen ist. Thurid von Keller hat in dem Artikel Zusammenarbeit zwischen Mediatoren und Notaren eindrucksvoll die gängige Praxis bei der auf eine Mediation folgenden Beurkundung dargestellt und Vorschläge unterbreitet, wie Mediatoren und Notare zusammenarbeiten können, um beide Dienstleistungen kundenzentriert zu optimieren. Die Vorschläge lauten:

  • Vorbereitung der Konfliktparteien auf das Beurkundungsverfahren. Ob ein Beurkundungsbedarf besteht, ergeben die Angaben zu den Formerfordernissen bei der Abschlussvereinbarung. Der Notar könnte eingeschaltet werden, sobald absehhbar ist, dass eine Beurkundung erforderlich ist. Der Notar wird von den Parteien beauftragt in Abstimmung mit dem Mediator.
  • Begleitung des Beurkundungsverfahrens durch den Mediator, Sicherstellung des Informationsflusses
  • Klarstellung der Nutzenerwartungen (hinter der Abschlussvereinbarung)
  • Das kreative Potential der Notare nutzen, Notare selbst formulieren lassen
Zusammenarbeit mit Therapeuten
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Bedeutung für die Mediation

XXX

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2022-11-18 07:30 / Version 12.

Aliase:
Siehe auch: Interprofessionalität
Prüfvermerk: -

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Koordinierung angrenzender Dienstleistungen
2 Siehe auch Clearing


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Mittwoch November 6, 2024 02:14:17 CET.

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