Kindesumgang
Nach §1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Das Gesetz besagt weiter, dass die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Umgangsmodelle
Leben die Eltern getrennt, muss ein Konzept erarbeitet werden, das den Bedürfnissen der Familie am besten entspricht.
Residenzmodell
Die Kinder verbleiben entweder bei der Mutter oder beim Vater. Der andere Elternteil hat ein Besuchsrecht.
Wechselmodell
Die Kinder sind abwechselnd bei Mutter und Vater7 . Die Idee ist, die Kinder auch beim anderen Elternteil zuhause sein zu lassen.
Nestmodell
Die Kinder verbleiben im Haus, die Eltern wechseln.
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Siehe auch: Ratgeber für Interventionen
Prüfvermerk: -