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Der Wettbewerb im Helfersystem

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Abwerbungen, die dem Kapitel Herausforderung der Rubrik Parteien im Buchabschnitt Mediationsprozess zugeordnet wird. Beachten Sie bitte auch:

Herausforderung Vorgesetzte Abwesenheit Kinder Gruppen Abwerbung Helfersystem

Worum es geht: Natürlich wollen Dienstleister mit ihren Leistungen am Konflikt Geld verdienen. Manche sind darauf angewiesen. Sie wollen aber auch helfen. Oft meinen sie, dass außer ihnen dazu kaum jemand in der Lage sei. Man sollte es nicht meinen, aber das Helfersystem befindet sich oft auch in einem unseligen Wettbewerb.

Einführung und Inhalt: Der Wettbewerb zwingt dazu, die eigene Leistung nach vorne zu bringen. Das ist bei weichen Themen wie die Mediation recht schwierig. Erst recht, wenn und solange es nicht wirklich klar ist was Mediation ist und wozu sie in der Lage ist. Die einfachste Werbung ist immer die, wenn der Mitbewerber schlecht gemacht und in Frage gestellt wird. Das entbindet davon, die eigene Leistung genau zu spezifozieren und nach vorne zu stellen. Die Wettbewerbssituation bekommt ein Mediator in folgenden Momenten zu spüren.

  1. Behinderungen bei der Verfahrenswahl
  2. Behinderungen bei der extrenen Beratung
  3. Behinderungen bei der Beratung in der WATNA-BATNA-Instanz

Behinderungen bei der Verfahrensauswahl

XXX

Behinderungen durch die extrene Beratung

XXX

Abwerbung in der WATNA-BATNA-Instanz

Wenn die Parteien mit einer vorgedachten Lösung etwa zu einem Anwalt geschickt werden, um die Lösung zu überprüfen, kann es vorkommen, dass die Parteien auf Raten des Anwalts nicht mehr in die Mediation zurückkommen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das juristische Ergebnis von dem in der Mediation gefundenen Lösungsweg abweicht.

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Wenn der Mediator dies vorhersehen kann, sollte er die Parteien vorwarnen. Möglich ist aber auch, dass die Mediation einen juristischen Prozess richtigstellen kann.

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Auch der Blick des Anwaltes könnte juristich zwar korrekt, aber an den Interessen der Parteien vorbeigehen. Das Recht schaut nicht immer auf den Nutzen und hat auch nicht immer den gesamten Prozess (Konflikt) im Blick.

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Die Beispiele zeigen, dass sich die sinnvolle Lösung herstellt, wenn Mediator und Berater zusammenarbeiten und wenigstens das gleiche Ziel verfolgen. Wenn die Mediation korrekt eingeleitet wurde, besteht das Ziel darin, eine Lösung zu finden, die alle zufriedenstellt. Das schließt dir Zufriedenheit der eigenen Partei mit ein. Das Ergebnis relativiert sich aus der Gesamtsicht und der Frage, was den Konflikt wirklich beilegt. Auf beide Fragen wird das Recht keine Antwort geben. Der Mediator kann sich, den Parteien und nicht zuletzt auch dem Berater helfen, indem er die Parteien und die Berater in der WATNA-BATNA-Instanz korrekt darüber informiert, worauf es ankommt. Ein anwaltlicher Berater hat demnach folgende Aufgabe:

  1. Prüfung ob die gefundene Lösung rechtlich korrekt und umsetzbar ist
  2. Prüfung ob es für die Partei etwa beim gericht eone andere, besser Lösung gibt
  3. Mitteilen wie die vermeintlich besser Lösung aussieht und welche Risiken mit der Verfolgung verbunden sind
  4. Alle Informationen in die Mediation einbringen, damit sich die Parteien mit den Änderungen auseinandersetzen können.

Selbstverständlich kann der Anwalt auch bei den weiteren Verhandlungen in der Mediation teilnehmen.

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Bedeutung für die Mediation

Der Wettbewerb des Helfersystems kommt der Mediation nicht immer entgegen. Der Anwalt beispielsweise, den die Partei zur Beratung im Rahmen der WATNA-BATNA-Instanz aufsucht könnte eigene Interessen haben, die Partei vor Gericht zu vertreten und das Mandat dem Mediator abzuwerben. In allen oben genannten Fällen würde es helfen, wenn die Bevölkerung und insbesondere das Helfersystem besser über die Mediation und ihre Möglichkeiten Bescheid weiß.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-26 19:50 / Version 10.

Alias: Wettbewerb-Helfersystem
Siehe auch:
Prüfvermerk: -

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