New York Convention
New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom
10. Juni 1958
New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom
10. Juni 1958
Vertreter der Verbände BM, BAFM, BMWA, DGM und DFfM haben die folgenden Standards ausgearbeitet, mit denen eine über den zertifizierten Mediator hinausgehende Ausbildungsqualität sichergestellt werden soll. Die Erarbeitung der Standards im QVM wurde mit der 1. Frankfurter Erklärung bekanntgegeben. Ihre Verbindlichkeit ist fraglich. Eine Abstimmung darüber hat zumindest nicht in allen Verbänden stattgefunden.
DIS-Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) wurde am 1. März 2018 neu verfasst.
Die aus dem Jahr 2012 stammende Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, „ICC“), ICC, wurde 2017 geändert und tritt per 1. März 2017 in Kraft.
Standards für telefonische Shuttle-Mediationen der Rechtsschutzversicherungsmediationen (StSRV). Es geht um die Beantwortung der Frage, ob es sich dabei überhaupt um eine Mediation handelt und wie sie gegebenenfalls durchgeführt werden muss, damit es eine Mediation nach den Regeln der Kunst ist. Die StSRV wurden von dem Verband integrierte Mediation entwickelt und am .... erlassen.
Die Energy Charter Conference hat einenLeitfaden zur Investment Mediation entworfen, um die Mediation im Allgemeinen zu erläutern, Vorschläge zur Verwendung zu unterbreiten und die Rolle des Sekretariats der Energiecharta (ECS) zu erläutern. Der Leitfaden soll wie ein Code freiwillig von Regierungen und Unternehmen genutzt werden können.
Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Herausgeber: Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich. Fundstelle https://www.toa-servicebuero.de/sites/default/files/bibliothek/toa-standards_7._auflage.pdf
Wir finden mitunter sogenannte Mediationsordnungen im Internet. Hier ist Vorsicht geboten. Es handelt sich nicht um (Rechts-)Verordnungen oder um Anordnungen. Keinesfalls handelt es sich um Vorgaben, die ohne einen zusätzlichen Rechtsakt (wie etwa die Aufnahme in einem Vertrag) verbindlich werden können.
Sicherung der Qualität der Aus- und Weiterbildung von Mediatoren