Durchsetzungsvermögen | Durchsetzungsvermögen bezieht sich auf die Fähigkeit, für die eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Rechte einzustehen, während gleichzeitig die Bedürfnisse und Rechte anderer respektiert werden. Es geht darum, klare Grenzen zu setzen, effektiv zu kommunizieren und Kompromisse zu finden, um gemeinsame Lösungen zu erreichen. Durchsetzungsvermögen beinhaltet Selbstbewusstsein, Selbstachtung und die Fähigkeit, für sich selbst einzutreten, ohne andere zu schädigen. Es ist von der positiven Aggression abzugrenzen, der eine energiegeladene und entschlossene Einstellung beschreibt. |
Du-Botschaften | Du-Botschaften enthalten gemachte oder gedachte Aussagen über den anderen. Sie beruhen oft auf fehlerhaften Attributionen und erschweren eine konstruktive Problemlösung. |
Dritte | Dritte sind nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz alle Personen, die nicht Parteien sind aber dennoch am Verfahren beteiligt werden. |
Doomscrolling | Doomscrolling heißt übersetzt so viel wie "Untergang abrollen". Gemeint ist das Phänomen, dass sich Menschen von. schlechten Nachrichten in Internet angezogen fühlen. Es ist ein Teufelskreis, weil deshalb negative Nachrichten und Problemschilderungen überhand nehmen. Das Bild der Realität verschiebt sich. Die positive, selbstbewusste Sicht geht verloren. Der Überkonsum kann zu psychischen Krankheiten führen. |
Diversifikation | Diversifikation bedeutet allgemein Veränderung, Abwechslung, Vielfalt. In der Wirtschaft steht der Begriff für die Ausweitung der Produktion oder des Sortiments auf neue Produkte. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des Mediationsgesetzes Diversifikation und Wildwuchs der Konfliktbeilegungsverfahren erreichen. |
Direktionsbefugnis | Direktionsbefugnis bezeichnet die Berechtigung Anweisungen und Verfügungen zu erlassen, etwa zur Verfahrensdurchführung. Der Mediator hat keine originäre Direktionsbefugnis. |
Diplomatie | Diplomatie ist die Kunst und Praxis der internationalen Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten, Regierungen und internationalen Organisationen. Es handelt sich um eine professionelle Tätigkeit, die Interessen eines Staates bei einem anderen Staat zu vertreten, die dazu notwendigen Vorarbeiten zu leisten um (außen-)politische Entscheidungen zu treffen. Der Begriff bezeichnet auch die Kunst des Verhandelns und die Art und Weise, mit anderen Menschen umzugehen. |
Diglossie | Diglossie und Bilinguismus bezeichnen das Aufeinandertreffen verschiedener Sprachen und der Fähigkeit, sich in verschiedenen Sprachen ausdrücken zu können. |
Konfrontationsanfälligkeit | Dieser Begriff bezeichnet die Neigung der Parteien, auch in der Mediation konfrontativ zu denken. Der Mediator muss dies erkennen, um die Parteien in eine Kooperation zu überführen. Oft genügt dazu nicht nur eine Ansage oder Ermahnung. Mit der Konfrontationsanfälligkeit setzt sich die Strategie auseinander. |
Mediationsergebnisvereinbarung | Diesen Begriff verwendet die Evaluierung zum Mediationsgesetz anstelle des im Gesetzes gebrauchten Begriffes der Abschlussvereinbarung. |
paraverbale Kommunikation | Diese paraverbale Kommunikation ist eine begleitende Kommunikation. Sie betrifft die Art und Weise, wie eine Botschaft übermittelt wird. Sie erfolgt ebenfalls nonverbal und drückt sich im Tonfall, im Schweigen, in der Aussprache, in der Lautstärke, der Tonlage, der Sprachmelodie, der Betonung, der Sprechgeschwindigkeit, aber auch eventuell im Lachen, Seufzen, Räuspern, Kopfnicken, Murmeln, Stammeln usw. aus. |
Zukunft | Die Zukunft betrifft Geschehnisse, die noch nicht eingetroffen sind. Die Mediation hat einen Zukunftsbezug, weil sie eine Situation herstellen will, die hinter dem Problem liegt. Die Bedeutung dieser gedanklichen Ausrichtung wirkt sich in der Mediation auf vielfältige Weise aus. |
zirkuläre Kommunikation | Die zirkuläre Kommunikation erkennen Sie daran, dass sich das Gespräch im Kreis dreht. Die Gesprächspartner kommen immer wieder auf bestimmte Punkte zurück. Es ist ein Zeichen dafür, dass diese Punkte nicht abgearbeitet wurden. |
Zielvariablen | Die Zielvereinbarung der 1.Phase setzt sich aus drei Variablen zusammen, um daraus eine schlüssige Zielvereinbarung zu gestalten:
- den Anlass als Ausgangspunkt des Weges
- dem Zweck was damit beabsichtigt wird
- der Konsequenz, dass eine Suche erforderlich ist.
|
Wirklichkeit | Die Wirklichkeit will die Realität oder Fakten, also was tatsächlich existiert beschreiben. |
Willenserklärung | Die Willenserklärung ist eine Äußerung, die unmittelbar auf die Herbeiführung eines bestimmten rechtsgeschäftlichen Erfolges gerichtet ist. Die Willenserklärung bezieht sich auf Rechtshandlungen. Sie umfasst in ihrem subjektiven Tatbestand verschiedene Bewusstseinsebenen, die im Handlungswillen, im Geschäftswillen und im Rechtsbindungswillen Ausdruck kommen. Die Prüfung von Willenserklärungen kommt in der Mediation im Zusammenhang von Bevollmächtigungen und bei der Abschlussvereinbarung in Betracht. |
Pleonasmus | Die Wichtigkeit des Gesagten wird durch Wiederholungen gerne in andern Formulierungen herausgestellt. Eine Bedeutung wird auf mehrfache Weise wiederholt dargestellt. |
Werkzeughierarchie | Die Werkzeuge der Mediation im weiten Sinn werden als Bausteine der Mediation hierarchisch angeordnet. Die hierarchische Einteilung erlaubt eine Gliederung in Ordnungen. Die Ordnungen determinieren die Gewichtung der Werkzeuge. |
Warnung | Die Warnung ist der Hinweis auf eine (negative) Konsequenz des eingeforderten Handelns oder Unterlassens. Auch ein Mediator muss Warnungen aussprechen können. Drohungen sind ihm verwehrt. |
Wahrheit | Die Wahrheit ist das Erkennen der Wirklichkeit. Das Gegenteil davon ist das Unwahre oder die Illusion. Wahrheit ist das Unverborgene. Die Frage nach der Wahrheit wird ind er Mediation häufig angesprochen. Der Mediator sollte wissen, wie damit umzugehen ist. |