Gutmensch | Das Wort beinhaltet eine Bewertung. Sie impliziert einen moralischen Anspruch. Jenseits der Frage, was überhaupt gut und böse ist, erweist sich diese Attribution in der Mediation schon deshalb als problematisch, weil der Mediator eine wertefreie Metaebene abbilden soll. Jeder moralisierende Ansatz kann dann ein Problem sein. Ein Gutmensch, der sich zudem dazu berufen fühlt, die Moral (der anderen) zu überwachen, hat in der Mediation nichts zu suchen. Die Ethik des Mediators orientiert sich an den Variablen der Kommunikation und den Kriterien der Metaebene. |
Güteverhandlung | Verfahrensabschnitt im Zivilprozess nacht § 278 II ZPO |
Güteverfahren | Streitbeilegungsverfahren vor einer Gütestelle. Das Güteverfahren ist von der Güteverhandlung, der Güterichterverhandlung und dem Güteversuch abzugrenzen. |
Gütestellenverfahren | Siehe Güteverfahren |
Gütestelle | Es gibt anerkannte und sonstige Gütestellen. Die anerkannten Gütestellen, sind durch die Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt. Diese Gütestellen können vollstreckbare Vergleiche im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO herstellen. § 15 a EGZPO erwähnt die sonstigen Gütestellen als eine solche, die Streitbeilegungen betreibt. In manchen Gerichtsverfahren wird der Einigungsversuch vor einer Gütestelle vorgeschrieben, ehe eine Klage eingereicht werden kann. |
Gütesiegel | Eine meist grafisch oder schriftlich sichtbare Qualitätsbekundung über eine Dienstleistung oder ein Produkt. |
Güterichterverhandlung | Verhandlung vor dem Güterichter, möglicherweise unter Anwendung der Methode(n) der Mediation. Die Ermächtigung erfolgt aus § 278 ZPO. |
Güterichter | Richter, der für ein Güterichterverfahren abgestellt ist und in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist. Der Güterichter führt eine Güteverhandlung durch und kann dabei die Methode(n) der Mediation verwenden. |
Gutachter | |
Gruppenzwang | Siehe Konfirmationsdruck. |
Gruppenmediation | Mediation in und mit Gruppen. |
Gruppenidentität | Die Gruppenidentität wird als das Wir-Gefühl beschrieben und kommt darin zum Ausdruck. Es ist ein Kennzeichen von formellen Gruppen dass sich die Gruppe (bewusst oder nicht) Ziele und Normen gibt, um den Gruppenbestand zu festigen. In der Mediation macht es Sinn, die Gruppe (systemisch) wie eine eigene Persönlichkeit zu behandeln (leerer Stuhl), sodass eine Auseinandersetzung der Individuen mit der Gruppe möglich wird. |
Gruppengröße | Die Gruppengröße bezeichnet die Anzahl der Teilnehmer bei einer Gruppe je nach Kommunikationsanforderung. Die ideale Gruppengröße beträgt bei einem Team: 7; bei einem Meeting: 5, bei einem Workshop: 30-50. |
Gruppendynamik | Die Gruppendynamik befasst sich mit der Beziehung zwischen den drei Systemen Individuum, Gruppe und Organisation und deren Interaktionen. |
Gruppendenken | Das Gruppendenken wird auch als Group think bezeichnet. Das Phänoemen beschreibt ein Verhalten der Gruppenmitglieder, die sich - warum auch immer - der Meinung einer herausragenden Person in der Gruppe anschließen. Sie vertreten dessen Meinung lautstark, ohne dass es ihre eigene Meinung sein muss. Das Gruppendenken führt zwar zu einer einheitlichen Meinung (nach außen zumindest). Es ist auch zu beobachten, dass ein Gruppendenken eingefordert wird. "Wenn Du nicht hinter mir stehst, bist Di ein Gegner". Das Gruppendenken und der Gruppenzwang verhindert die Auseinandersetzung über z.T. wichtige Fragen. |
Gruppe | Der Begriff hat eine mehrfache Bedeutung. Zum einen handelt es sich um eine kleinere Anzahl von zufällig zusammengekommenen Personen (Fußgänger in einer Fußgängerzone). Der Begriff kann auch aus einem Kreis von Menschen bestehen, die sich aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten zusammengehörig fühlen und gemeinsame Interessen oder Ziele verfolgen. Dementsprechend ist zwischen der formellen und der informellen Gruppe und der sozialen Gruppe zu unterscheiden. |
Grundsätze der Mediation | Grundlegende Regeln für die Durchführung der Mediation. Der Mediator kennt diese Regeln als die Prinzipiengebot der Mediation. |
Grundsatz des sichersten Weges | Ein Grundsatz aus dem Anwaltshaftungsrecht. Wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, muss der Anwalt diejenige nahelegen (treffen), die die sicherste und gefahrloseste ist. |
Grundsatz der Fairness | Fairness bezeichnet ein anständiges Verhalten dem anderen gegenüber. Diese Pflicht findet sich im § 242 BGB wieder und führt zu einer allgemeinen Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei Dauerschuldverhältnissen. In der Mediation wird oft auf die Notwendigkeit zu einem fairen Verhalten hingewiesen. |
Grundlagen der Mediation | Der Begriff wird in der Ausbildungsverordnung erwähnt. Es wird allerdings nicht erwähnt, was darunter zu verstehen ist. Die Grundlagen sind von den im §2 Mediationsgesetz erwähnten Grundsätzen zu unterscheiden. Hier wird unter den Grundlagen das elementare Wissen über die Zusammenhänge und Hintergründe der Mediation verstanden, das benötigt wird, um die Elemente der Mediation (die sogenannten funktionalen Einheiten) in der Mediationslogikso zusammenzusetzen, dass sich darin die Mediation, also der Weg zur Suche nach einer Lösung, verwirklichen kann. |