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Die Enzyklopädie ist ein intelligentes Nachschlagewerk, das über den Thinktank mit allen Inhalten verknüpft wird.
Die Online-Enzyklopädie zur Mediation fasst mit ihren derzeit 2007 Einträgen alle für die Mediation relevanten Fachbegriffe alphabetisch geordnet zusammen. In den einzelnen Lexika finden Sie Auszüge, die nach Themen geordnet sind. Die Zusammenstellungen helfen bei der Datenauswertung. Die Enzyklopädie verfeinert die Schlagwortsuche und die Suche über Kategorien. Ihre Besonderheit besteht darin, dass Sie nicht nur nach Begriffen, sondern auch nach deren Vorkommen in der Mediation und nach weiteren Zusammenhängen suchen und filtern können. Benutzen Sie bitte das Suchfeld im Hauptmenü für eine noch weitergehende, allgemeine und umfassende Suche im Mediationswiki. Dies ist die Vorversion zur Enzyklopädie, falls Sie an die alte Fassung gewöhnt sind.
Zusammenstellung der in der Enzyklopädie gespeicherten Begriffe.
Geben Sie im Feld "Wonach suchen Sie?" unterhalb der Spaltenüberschrift "Bezeichnung" einfach einen Suchbegriff ein, um einen Begriff zu finden.
Bezeichnung | Beschreibung |
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3er Schritt der Bewertung | Jede Bewertung sollte sich aus drei Schritten zusammensetzen: 1. Zusammenstellung der Kriterien )Phase drei) 2. Sammlung von Optionen und 3. Bewertung der Optionen. Die Mediation besteht nicht nur aus der Bewertung der Lösungsoptionen. Sie setzt sich ebenfalls aus einem Dreierschritt der Bewertungen zusammen: 1. Bewertung der Optionen. 2. Nachbewertung (mit Einbeziehung der Lösungsalternativen) und 3. Lösungsbewertung (finale Bewertung). |
Methodenphasenabgleich | Jede Methode kann einer Phase zugeordnet werden. Der Methodenphasenabgleich ist ein Werkzeug, um die zur Phase passende Methode zu finden. |
Rechtsgewährung | Jeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Die Gerichte sollen sie gewährleisten. Der Rechtsgewährungsanspruch beruht auf einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die Mediation wäre keine Rechts- sondern eine Interessengarantie auf die jedoch kein rechtlicher Anspruch besteht. |
Mediationsanleitung | Jedes Werkzeug kennt eine Gebrauchs- oder Bedienungsanleitung. Jedes Spiel, sogar komplexe Spiele wie Schach, kennt eine Spielanleitung. Die Mediationsanleitung setzt sich mit der Frage auseinander ob und inwieweit es auch für die Mediation eine Anleitung geben kann. |
Freiberufler | Jemand der einen freien Beruf, also kein Gewerbe ausübt. Der Mediator ist ein Freiberufler. |
Vielredner | Jemand der viel redet. In der Mediation können sich aus dem Verhalten Probleme ergeben. |
Wiederaufnahme der Mediation | Juristisch gesehen ist die Wiederaufnahme die erneute Prüfung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. In der Mediation geht es jedoch nicht um die Prüfung von Fehlern, sondern allenfalls um die Anpassung einer Lösung bei Veränderungen. Die Wiederaufnahme ist also entweder eine Fortsetzung der Mediation oder eine neue Mediation. |
Mediationsangebot | Juristisch ist ein Angebot eine auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung. (z.B. Angebot zum Abschluss eines Mediationsvertrages). Im ökonomischen Verständnis zielt das Angebot auf die Nachfrage. Ein Mediationsangebot ist die Offerte oder der Vorschlag zur Durchführung einer Mediation. |
Relationstechnik | Juristische Methode zur Ermittlung streitiger Tatsachen(-vorträge). |
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Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-05-07 16:40 / Version .
Siehe auch: Lexikon