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Hier finden Sie eine Zusammenstellung der allgemeinen Fachbegriffe, die dazu beitragen, die Mediation besser kennenzulernen und zu verstehen.
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Bezeichnung | Beschreibung |
---|
Nutzen | Nutzen wird als Vorteil beschrieben und oft mit dem Gewinn oder dem Ertrag gleichgesetzt, den man von einer Tätigkeit, dem Gebrauch von etwas, der Anwendung eines Könnens o.ä. erwirbt. In der Wirtschaft ist von der Bedürfnisbefriedigung die Rede. Die Philosophie findet den Nutzen im Utlitarismus als ein ethisches Prinzip. Für die Mediation ergibt der Nutzen die Kriterien, an denen die Lösung zu messen ist. |
Zeitverständnis | Neben dem Zeitmanagement spielt die Zeit bei er gedanklichen Ausrichtung des Mediators eine Rolle. Die Mediation ist zukunftsorientiert, heisst es. Trotzdem knüpft sie an die Vergangenheit an - manchmal zumindest. |
Streitmittler | Nach der Legaldefinition in § 6 VSBG ist der Streitmittler die Person in einer Verbraucherschlichtungsstelle, die mit der außergerichtlichen Streitbeilegung betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich ist. |
hoch eskalierte Konflikte | Nach der Eskalationstheorie von Glasl und den Auffassungen von Mediatorn ist eine Mediation bei hoch eskalierten Konflikten nicht möglich. Gemeint sind Konflikte der Eskalationsstufen höher als Stufe sieben, wo das Konfliktverhalten die Selbstvernichtung in Kauf nimmt. Die Mediation ist möglich, wenn auch schwierig. Es bedarf einer Autorität, damit die Parteien sich auf die Mediation einlassen und in der Mediation bleiben. |
Teilnahmebescheinigung | Nach §135 FamFG kann der Richter in Familiensachen ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Der Mediator muss hierüber eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung unterscheidet sich von der Erfolglosigkeitsbescheinigung nach § 15 a EGZPO. |
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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:28 / Version 19.
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